Recht und Gesetz
: Arbeitsrecht und Krankheit
Muss ich die ganze Zeit zuhause bleiben? — Nein. Auch wer krankgeschrieben ist, darf einkaufen und den Hund ausführen. Tätigkeiten, die dem Heilungserfolg zuwiderlaufen, sind allerdings nicht erlaubt. Wer also einen Bandscheibenvorfall hat, sollte sich nicht beim Kistenschleppen erwischen lassen. Bei Burn-out-Syndrom darf man Sport treiben, auch im Fitnessstudio. Wenn der Arzt keine strikte Bettruhe verordnet hat, ist auch Kino- oder Kneipenbesuch möglich. Wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, müssen Arbeitnehmer während einer Erkrankung auch nicht telefonisch oder per Email zur Verfügung stehen.