Die wichtige Wahl

Die wichtige Wahl

Bundestagswahl 2017 – Treffen Sie Ihre Entscheidung!

Ob die kommende Bundestagswahl richtungsweisend sein wird, kann man erst in den Geschichtsbüchern der nächsten Jahrzehnte nachlesen. Dass Sie die Richtung in unserem Land bestimmen können, das steht allerdings außer Frage. Das Wichtigste: Gehen Sie zur Wahl, stimmen Sie ab, machen Sie Ihre Kreuze.

 Foto: bizoo_n/ fotolia.com
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Kreis Viersen.

Am Wahlsonntag, 24. September, haben Sie zwei Stimmen. Bei uns im Kreis Viersen findet keine weitere Wahl wie beispielsweise in Duisburg statt, wo gleichzeitig ein neuer Bürgermeister gewählt wird. Mit der Erststimme wählen Sie den Kandidaten (auf „beamtisch“ heißt das Wahlkreisabgeordneter), der für den Kreis Viersen in den Bundestag ziehen soll. Dieser Kandidat wird direkt gewählt. Wer die meisten Stimmen hat, geht nach Berlin.

Wem kann ich denn meine Erststimme geben?

Zurzeit ist Uwe Schummer (CDU) der gewählte Abgeordnete für den Kreis Viersen. Er stellt sich erneut zur Wahl. Weitere Kandidaten sind Udo Schiefner (SPD), Andreas Bist (FDP), Jürgen Heinen (Bündnis 90/ Die Grünen), Christoph Saßen (Die Linke) und Kay Gottschalk (AfD). Insgesamt stehen also sechs Kandidaten zur Wahl.

Wie funktioniert das mit meiner Zweitstimme?

Mit der zweiten Stimme wählen Sie die Landesliste einer Partei. Die Liste der Listen ist recht lang: Neben den so genannten etablierten Parteien (CDU, SPD, Die Linke, Bündnis 90/ Die Grünen, CSU, FDP, AfD, Piraten und Freie Wähler) stellen sich auch die Kleinparteien zur Wahl. Darunter finden sich beispielsweise die Tierschutzpartei, die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands oder auch die Violetten. In NRW haben 23 Parteien eine Liste eingereicht. Einen Überblick finden Sie im Internet unter www.bundestagswahl-2017.com

Was ist eine Landesliste?

In jedem Bundesland kann eine Partei eine Liste einreichen, auf der mehrere Kandidaten verzeichnet sind. Sie bestimmt die Reihenfolge, in der die Kandidaten die Bundestagssitze besetzen, die ihrer Partei in einem Bundesland zustehen.

Damit werden zwei Faktoren bedeutsam. Nehmen wir an, keiner der Kandidaten der Familienpartei Deutschlands würden über die Erststimme in den Bundestag einziehen, die Partei aber mit der Zweitstimme, sagen wir 25 Prozent sammeln. Dann würden entsprechend viele Kandidaten in den Bundestag einziehen – in der Reihenfolge, die die Partei weit im Vorfeld gewählt und beschlossen hat.

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Und zweitens: Möchte eine Partei einen ganz bestimmten Kandidaten unbedingt im Bundestag haben, setzt sie ihn auf einen „sicheren Listenplatz“. Konkretes Beispiel: Udo Schiefner (SPD) wurde im Kreis Viersen bei der vergangenen Wahl 2013 zwar nicht direkt gewählt, dennoch ist er Mitglied des Bundestages. Dieses Mal rangiert Udo Schiefner auf Platz elf. Martin Schulz steht in NRW auf Platz eins der Liste. In Niedersachsen taucht er gar nicht auf. Da steht Thomas Oppermann auf dem ersten Platz.

Nicht jede Partei tritt in jedem Bundesland an: Die CDU nicht in Bayern, die CSU nur in Bayern. Die etablierten Parteien haben jedoch in jedem Land eine Liste aufgestellt.

Nach der Wahl ist das doch eine ganz schöne Rechnerei.

Ja.

Warum eigentlich?

299 Kandidaten ziehen über die Erststimme in den Bundestag, 299 über die Landeslisten. Macht summa summarum 598 Bundestagsabgeordnete. Damit ist mindestens 598 gemeint, weniger geht nicht. Die Zahl erhöht sich, wenn beispielsweise die Tierschutzpartei 100 Wahlkreise gewinnt, ihr aber nach den Zweitstimmen diese 100 Sitze gar nicht zustehen. Dann werden Überhangmandate vergeben. Der Bundestag füllt sich. Derzeit sitzen 630 Abgeordnete im Bundestag.

Darf ich überhaupt wählen?

Sie dürfen wählen, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik wohnen.

Was muss ich zur Wahl mitbringen?

Die Wahlbenachrichtigung. Die wurde Ihnen in den letzten Tagen zugeschickt. Wenn nicht, informieren Sie Ihre Gemeinde oder Stadt. Das Wahlgesetz verlangt es zwar nicht ausdrücklich, aber es empfiehlt sich, auch den Personalausweis mitzubringen. Das ist hilfreich, wenn man die Wahlbenachrichtigung auf dem Weg verloren hat.

Muss ich unbedingt am Wahlsonntag wählen?

Nein, Sie können auch eine Briefwahl bei Ihrer Gemeinde/ Stadt beantragen. Das muss bis Freitag, 22. September, passiert sein.

Wie, online geht das nicht?

Nein. In Deutschland ist eine Online-Wahl nicht möglich. Sie müssen Ihre Stimme persönlich abgeben.

Aber ein Selfie in der Wahlkabine, das geht doch wohl?

Noch ein Nein. Fotos und Videoaufnahmen sind nicht gestattet. Dafür wurde im März sogar die Bundeswahlordnung geändert. Der Schutz des Wahlgeheimnisses soll bestehen bleiben.

Was ist mit dem T-Shirt meiner Partei, darf ich das tragen, wenn ich meine Kreuze mache?

Wieder nein. Parteiaufdrucke auf Kleidung und Accessoires sind nicht zugelassen, entsprechende Tattoos müssen zugedeckt werden. Doch bleibt noch genügend Freiheit für Modebewusste: Lederhose, Jeans, Rock, Krawatte, Hut – und wer mutig ist, kann sogar im Neoprenanzug im Wahllokal aufschlagen.

Wo überhaupt ist mein Wahllokal?

Das steht auf der Wahlbenachrichtigung und befindet sich meist in unmittelbarer Nähe Ihres Wohnortes.

Muss ich einen Stift mitbringen?

Schon wieder nein, müssen Sie nicht. In jedem Wahllokal liegen Stifte parat. Aber Sie können natürlich Ihren eigenen Stift nutzen. Füller, Bleistift, Filzstift – wie Sie mögen. Eigentlich auch Ihr Lippenstift oder Ihr Kajalstift. Die Kreuze müssen aber klar erkennbar sein.

Nur: der Stift darf Sie nicht verraten (Wie? So hat die Frau mit dem Kajalstift gewählt?). Wieder das Wahlgeheimnis. Und das Kreuz sollte auch im vorgesehenen Kreis landen. Wenn nicht, ist Ihre Stimme ungültig.

Ich würde so gerne einmal den Politikern meine Meinung auf dem Stimmzettel geigen.

Geht nicht. Notizen jeder Art, auch Bekundung des Wohlwollens, machen den Wahlzettel ungültig. Er wird einfach aussortiert.

Wenn ich es nicht anders organisieren kann, darf ich mein Baby mit in die Wahlkabine nehmen?

Babys ja, Kinder, die schon reden können, nicht. Wieder kommt das Wahlgeheimnis ins Spiel. Das muss geschützt bleiben. Den Wahlzettel Ihres Ehepartners dürfen Sie übrigens auch nicht gleich mitausfüllen. Das hatte eine Frau in Stuttgart versucht. Hat nicht funktioniert.

Erststimme: Sechs Kandidaten stellen sich zur Wahl

Uwe Schummer (CDU)

Udo Schiefner (SPD)

Jürgen Heinen (Grüne)

Christoph Saßen (Die Linke)

Andreas Bist (FDP)

Kay Gottschalk (AfD)

Wer die meisten Stimmen hat, zieht in den Bundestag ein.

(Report Anzeigenblatt)