Recht und Gesetz: Abgas-Skandal bei VW: Die Rechte der Käufer

Recht und Gesetz : Abgas-Skandal bei VW: Die Rechte der Käufer

Die Software zur Abgasreduzierung bei VW und womöglich noch anderen Autobauern hat zu vielen Fragen bei Fahrzeugkäufern geführt. Inzwischen gibt es die ersten Gerichtsurteile. Die Software stellt einen Mangel dar, so dass man Nachbesserung verlangen kann.

Ob negative Auswirkungen auch nach der durch VW beabsichtigten kostenlosen Umrüstung hinsichtlich der Fahr- und Motorleistung bleiben, ist heute noch nicht absehbar, so dass derzeit auch noch nicht sicher feststeht, ob das Fahrzeug im Wege des Rücktritts zurückgegeben werden kann. Die Landgerichte Bochum und Münster entschieden, dass eine Rückabwicklung nicht möglich sein soll, da der Aufwand für die Fehlerbehebung von nicht einmal 100 Euro unterhalb der sog. Bagatellgrenze liege. Zwar muss der Mangel für einen Rücktritt tatsächlich "erheblich" sein, unklar ist aber entgegen der Ansicht dieser Gerichte, welchen Zustand das Fahrzeug nach der Umrüstung durch VW hat.

Insbesondere wenn man näher weiß, ob die Fahrtauglichkeit bzgl. Motorleistung und Abgaswerten auch nach der Umrüstung eingeschränkt sein könnte, muss ein Rücktritt daher nicht ausgeschlossen sein. In diese Richtung geht auch das Urteil des Landgerichts Frankenthal vom 12. Mai 2016, das zugunsten der Käufer von der Erheblichkeit des Mangels ausgeht. Es müsse jedoch wenigstens bis Ende 2016 abgewartet werden, nachdem der VW-Konzern ein Nachbesserungskonzept für diesen Zeitraum angekündigt habe. Das Landgericht München hat dem Käufer letzte Woche gar den Rücktritt ohne Wartezeit gestattet. Die Rechtsprechung ist daher zwar nicht einheitlich, betroffene Kunden sollten den Vorgang allerdings überprüfen lassen.