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An einem Kabelstrang

An einem Kabelstrang

Bei der Breitbandversorgung ziehen der Kreis Viersen und die neun Städte und Gemeinden im Kreisgebiet an einem Strang. Nach der Tönisvorster Ratssitzung ist jetzt die Zustimmung des Kreistags und aller Räte zu dem Kooperationsvertrag zwischen dem Kreis und seinen Kommunen erteilt.

Ab Januar kann der Breitbandbeauftragte des Kreises Viersen, Sebastian Cüsters, nun den Förderantrag vorbereiten. Dazu muss zunächst der Förderaufruf des Bundes abgewartet werden. Die Details des Förderantrags mit der Festlegung der Ausbaubereiche erfolgen in Absprache mit den Kommunen separat für jedes Gemeindegebiet. Parallel wird bereits die Ausschreibung des Projektes vorbereitet. Darin wird eine Mindest-Datengeschwindigkeit von 100 Mbit/s synchron – sowohl im Download und im Upload – gefordert.

Landrat Dr. Andreas Coenen liegt der flächendeckende Breitbandausbau in Kooperation mit den Kommunen am Herzen: „Insbesondere für die wirtschaftliche Entwicklung und den Erfolg unseres Kreises ist eine gute Breitbandinfrastruktur unabdingbar. Die Digitalisierung der Gesellschaft, der Industrie aber vor allen Dingen auch im Bildungssektor schreitet mit großen Schritten voran und setzt eine leistungsfähige Infrastruktur voraus.“

Der Sprecher der Bürgermeister, Josef Heyes, sieht darin eine Frage der Chancengleichheit: „Bürger, die etwas abseits wohnen, wollen bei der rasanten Entwicklung der Online-Möglichkeiten nicht abgehängt werden.

Der zuständige Abteilungsleiter beim Kreis Viersen, Christian Böker, hebt hervor, dass durch die Beseitigung der weißen Flecken zudem die digitale Infrastruktur geschaffen wird, die für das kommende 5G-Mobilfunknetz erforderlich sein wird. Außerdem profitieren neben den geförderten Adressen auch viele weitere Anschlüsse, die entlang der neu zu verlegenden Strecken liegen und an das neue Netz angeschlossen werden können. Dieser Synergieeffekt ist von Seiten des Fördergebers ausdrücklich gewünscht.

Der Kreis hatte im Sommer die unterversorgten Adressen im Kreisgebiet ermitteln lassen. Gleichzeitig wurde erfragt, welche Ausbauaktivitäten die Telekommunikationsunternehmen aus eigenwirtschaftlichen Überlegungen in den nächsten drei Jahren planen. Die Analyse ergibt, dass im Kreisgebiet unter Berücksichtigung der eigenwirtschaftlichen Aktivitäten der TK-Unternehmen etwa sieben Prozent der Anschriften weiterhin unterversorgt bleiben. Als unterversorgt gelten laut Förderrichtlinie des Bundes alle Anschriften mit einem Versorgungsgrad kleiner 30 Mbit/s im Download. Für diese ist ein Ausbau ohne eine finanzielle Unterstützung in den nächsten Jahren nicht zu erwarten.

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Den flächendeckenden Ausbau genau dieser unterversorgten Adressen gehen die Städte und Gemeinden unter Federführung des Kreises Viersen jetzt an. Der Zuschussbedarf liegt nach einer unabhängigen Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsanalyse der Firma Eifel-Net voraussichtlich bei rund 40 Millionen Euro.

(Report Anzeigenblatt)