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Recht und Gesetz: Anspruch auf Rückübertragung von Immobilie an Schwiegereltern

Recht und Gesetz : Anspruch auf Rückübertragung von Immobilie an Schwiegereltern

Schwiegereltern können Geschenke an ihr Schwiegerkind nach Trennung und Scheidung der Ehe in der Regel nicht zurückverlangen. Etwas Anderes gilt, wenn die Schenkung erkennbar in der Vorstellung erfolgt ist, dass die Ehe zwischen Schwiegerkind und Kind fortbesteht und es nach Trennung und Scheidung unzumutbar ist, es bei der Schenkung zu belassen.

Dazu hatte der Bundesgerichtshof jüngst in folgernder Konstellation zu entscheiden: Ein Vater hatte sein bebautes Grundstück seiner Tochter und dem Schwiegersohn geschenkt. Sich selbst hatte er ein Wohnrecht an der im Obergeschoss des Hauses gelegenen Wohnung vorbehalten. Tochter und Schwiegersohn bewohnten mit ihren beiden Kindern die Wohnung im Erdgeschoss. Es kam zur Trennung, der Schwiegersohn zog aus. Die Ehe wurde geschieden. Der ehem. Schwiegersohn beantragte die Teilungsversteigerung des Grundstückes. Daraufhin machte der Vater geltend, er habe die Immobilie nur im Hinblick auf deren Ehe auf die Kinder übertragen. Ohne die Ehe mit der Tochter wäre es ihm nie in den Sinn gekommen, die Übertragung auch auf den Schwiegersohn vorzunehmen.

Das Gericht hat sich dieser Überlegung angeschlossen und sich gefragt, wie der Anspruch inhaltlich ausgestaltet sein könnte. Im Normalfall kann der Schwiegervater Geld verlangen. Ausnahmsweise kann aber etwas Anderes gelten und das Geschenk zurückgefordert werden. Dafür spricht im konkreten Fall, dass durch die Versteigerung möglicherweise das Wohnrecht des Vaters wegfällt.

Kann der Schwiegervater die Rückgängigmachung des Vertrags verlangen, kann der Schwiegersohn für die in der Zwischenzeit getätigten Investitionen gleichermaßen Ersatz verlangen.