Recht und Gesetz: Arbeitsrecht und Datenschutz

Recht und Gesetz : Arbeitsrecht und Datenschutz

Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Diese bringt eine erhebliche Umstellung, insbesondere mehr Dokumentationsaufwand für Unternehmen, mit.


Inhaltlich gilt das deutsche Datenschutzrecht weiter. Doch wie sieht es speziell im Arbeitsrecht aus? Welche Daten darf nun der Arbeitgeber über den Arbeitnehmer erheben und wie wird die Privatsphäre des Arbeitnehmers geschützt?
Das Arbeitsrecht ist von einem Unter- und Überordnungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geprägt, so dass die grundrechtlich geschützte Privatsphäre in jedem Einzelfall mit dem Weisungsrecht und betrieblichen Interesse des Arbeitgebers abgewogen werden muss.
Das deutsche Recht ist auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tendenziell arbeitnehmerfreundlich. So hat das Landesarbeitsgericht Thüringen gerade, am 16. Mai 2018 entschieden, dass Arbeitnehmer nicht verpflichtet sind, ihre private Mobilfunknummer beim Arbeitgeber anzugeben. Das Interesse des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer im Notfall zu erreichen, sei auch auf anderem Wege zu erreichen.
Ein Mitarbeiter muss nicht immer erreichbar sein. Weigert er sich dann, die Handynummer abzugeben und erhält daraufhin die Kündigung, bestehen gute Aussichten der Kündigungsschutzklage.
Prüfen Sie, welche Daten Ihr Arbeitgeber über Sie erhebt und wozu diese verwendet werden. Sie sollten immer an die Möglichkeit der Kündigungsschutzklage denken und innerhalb von drei Wochen nach Kündigung Klage erheben. Ich helfe Ihnen gerne auch auf diesem Gebiet weiter.