Steuern: Augen auf - es geschieht jetzt!

Steuern : Augen auf - es geschieht jetzt!

Alles was digitalisiert werden kann, wird digitalisiert werden. Das klingt nach Zukunftsmusik? Ist es aber nicht. Die Digitalisierung wartet nicht auf Sie oder uns.


Seit dem 1.1.2015 gelten die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Hierdurch gibt es neue Vorschriften im Zusammenhang mit digitalen Belegen und deren Aufbewahrung in digitaler Form. Es gibt zeitliche enge Anforderungen wann Geschäftsvorfälle zu erfassen sind und vieles mehr.
Diese Vorgaben sind nicht nur Last, sondern können Ihnen, bei einer konsequenten Anwendung der vorhandenen Möglichkeiten, auch vieles erleichtern. Zum Beispiel ermöglicht die Datev-Cloud "Unternehmen online" eine beleglose Buchhaltung, die den Vorschriften entspricht. Somit ist eine zeitnahe Verbuchung und ggf. die Auslagerung von Aufgabenbereichen wie z.B. Mahnwesen und Zahlungsverkehr möglich. Das heißt, Sie können sich wieder mehr auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und haben Zugriff auf ihre Daten für unternehmerische Entscheidungen — egal wann, egal wo!
Durch effiziente Prozesse können Sie in Ihrem Unternehmen Zeit und Geld sparen. Wenn Ihre Buchhaltung insgesamt digitalisieren und die Arbeitsabläufe durch eine Verfahrensdokumentation beschreiben, dann können Sie sogar auf die Aufbewahrung von Papierbelegen insgesamt verzichten.
Weitere Infos unter www.KBP-stb.de. Gerne können Sie einen Termin mit uns vereinbaren: 02162/ 93010 oder info @kbp-stb.de.