Autoversicherung: Wie funktioniert der Wechsel?

Autoversicherung: Wie funktioniert der Wechsel?

Traditionell ist immer am 30. November jedes Jahres Stichtag für die Kündigung der Kfz-Versicherung. Diese Option nutzen viele Autofahrer, um ihre Police oder ihren Anbieter zu wechseln und hierdurch Geld zu sparen.

Kunden wechseln keine andere Versicherung so häufig wie die Kfz-Versicherung. Das liegt daran, dass es bei Autoversicherungen deutliche Unterschiede hinsichtlich Qualität, Service, Leistung und Preis gibt, weswegen sich in vielen Fällen ein Wechsel lohnt.

Maßgeblich für einen reibungslosen Wechsel der Autoversicherung sind die Wechselfristen und die Laufzeit des aktuellen Versicherungsvertrags. Die meisten Versicherungsverträge enden am 31. Dezember, wobei die Kündigungsfrist einen Monat zum Vertragsende beträgt. Aus diesem Grund muss dem Versicherungsanbieter die Kündigung spätestens am 30. November vorliegen. Wichtiger Hinweis: Es genügt nicht, wenn der Poststempel das Datum vom 30. November trägt. Vielmehr muss die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherungsanbieter eingegangen sein. Daher ist es sinnvoll, der Versicherungsgesellschaft die Kündigung entweder per Fax oder frühzeitig auf dem Postweg — am besten per Einschreiben — zukommen zu lassen.

Möchte man zum Vertragsende den Anbieter wechseln, muss der Versicherungsnehmer seinem bisherigen Kfz-Versicherer in einem regulären Kündigungsschreiben keine Begründung für den Wechsel mitteilen. Die fristgerechte Mitteilung ist vollkommen ausreichend. Wenn der Wechsel zu spät mitgeteilt wird, muss der Versicherungsnehmer unter Umständen ein weiteres Jahr warten, bis er wechseln kann.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht beispielsweise dann, wenn die Versicherungsgesellschaft ihre Beiträge erhöht, ohne dass sie gleichzeitig den Umfang der Versicherungsleistungen ausweitet. Die Kündigung kann zu dem Zeitpunkt erfolgen, an dem der Versicherungsnehmer Kenntnis von der Beitragserhöhung erhalten hat — auch in diesem Fall mit einer Frist von einem Monat. Ein Sonderkündigungsrecht besteht zudem nach einem Schaden, der von der Kfz-Versicherung reguliert wurde. In diesem Fall haben jedoch beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht, was bedeutet, dass auch die Versicherungsgesellschaft den Vertrag außerordentlich kündigen kann. Bei einer außerordentlichen Kündigung muss im Kündigungsschreiben der genaue Grund für die Kündigung angegeben werden.

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Wenn sich der Versicherungsgegenstand, in diesem Fall also das versicherte Kfz, ändert, besteht im Zuge des Fahrzeugwechsels freie Versicherungswahl für den Kfz-Halter. Bei einem gebrauchten Fahrzeug, das noch bei der Versicherung des Vorbesitzers angemeldet ist, muss der neue Besitzer die Kfz-Versicherung nicht fortführen, sondern kann sich für einen anderen Anbieter entscheiden. Viele Versicherungen locken regelmäßig mit einem attraktiven Preis-Leistungsverhältnis und besonderen Prämien. Wer zum Beispiel auf den persönlichen Kontakt zu Mitarbeitern verzichten kann, kommt meist mit einem Direktversicherer aus dem Internet günstiger weg — ohne Abstriche bei der Leistung machen zu müssen. Die bisherige Kfz-Versicherung wird mit Abschluss der neuen Police sowie der Mitteilung der eVB-Nummer bei der Fahrzeugzulassung automatisch über den Wechsel informiert und den Vertrag dann beenden. Bildrechte: Flickr my car jasleen_kaur CC BY-SA 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten