Recht und Gesetz: Bearbeitungsgebühren auch bei Firmenkrediten unwirksam

Recht und Gesetz : Bearbeitungsgebühren auch bei Firmenkrediten unwirksam

Vor wenigen Jahren hatte der Bundesgerichtshof (BGH) schon entschieden, dass Banken von Verbrauchern bei privaten Darlehen keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren verlangen dürfen, die jahrelang nahezu jeder Kreditvertrag wie selbstverständlich vorsah.

Nun stellte der BGH klar, dass Banken auch von Unternehmern bei Abschluss eines Darlehensvertrages keine Bearbeitungsentgelte verlangen dürfen (BGH, Urt. v. 04.07.2017, Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16).

Während die bisherigen Urteile sich nur um Verbraucherdarlehensverträge drehten, machte das Gericht nun deutlich, dass der Versuch, Kosten in einem von der Laufzeit unabhängigen Sonderentgelt auf die Kunden abzuwälzen, auch Unternehmer unangemessen benachteiligt. Auch die Besonderheiten des kaufmännischen Geschäftsverkehrs rechtfertigen daher keine andere Beurteilung.


Daher haben nun auch Unternehmer, Gewerbetreibende und Selbstständige einen Anspruch auf Rückzahlung von ihnen entrichteter Kreditbearbeitungsgebühren. Betroffene Unternehmer sollten ihre Darlehensverträge daher zeitnah prüfen lassen, um Verjährungsfristen berücksichtigen zu können.