Recht und Gesetz: BGH zum Elternunterhalt

Recht und Gesetz : BGH zum Elternunterhalt

Mit Beschluss vom 9. März 2016 (Az. XII ZB 693/14) hat sich der BGH erneut mit dem Elternunterhalt — konkret mit dem Familienselbstbehalt einer Patchwork-Familie — beschäftigt.Folgender Sachverhalt: Der zum Elternunterhalt pflichtige Sohn lebt in nichtehelicher Lebensgemeinschaft aus welcher ein Kind hervorgegangen ist.

Zudem leben 2 weitere Kinder der Lebensgefährtin im gemeinsamen Haushalt.

Im Mittelpunkt der Entscheidung des BGH stand die Frage der Leistungsfähigkeit des Sohnes unter Berücksichtigung des Unterhaltsanspruches der Lebensgefährtin aus § 1615l BGB.
Richtungsweisend hat der BGH entschieden, dass ein Betreuungsunterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter aus § 1615l BGB vorrangig ist gegenüber dem Elternunterhalt. Die vorrangig zu berücksichtigenden Unterhaltsansprüche des Kindes und der betreuenden Kindesmutter können daher dazu führen, dass im Hinblick auf den Elternunterhalt eine Leistungsunfähigkeit des unterhaltspflichtigen Kindes entsteht und somit kein Elternunterhalt geschuldet ist.
In allen Fragestellungen zum Thema Elternunterhalt gilt jedoch: Lassen Sie sich frühzeitig beraten, denn auch ein guter aber später Rat kann Sie am Ende teuer zu stehen kommen.