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Steuern: Der Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts

Steuern : Der Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts

Ein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechtes ist jeder, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig und nachhaltig ausübt.

Unternehmerfähigkeit
Unternehmer kann grundsätzlich jeder sein. Die Unternehmereigenschaft ist nicht an eine bestimmt Rechtsform gebunden.

Gewerblich oder beruflich
Gewerblich ist jede Tätigkeit, die zur Erzielung von Einnahmen ausgeführt wird. Es muss immer ein Leistungsaustausch stattfinden, so dass zumindest eine geringe Gegenleistung erbracht wird. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht notwendig. Die Unternehmereigenschaft wird also nicht dadurch beeinflusst, dass Ausgaben ggf. höher sind und somit Verluste erwirtschaftet werden.
Sollten tatsächlich keine Einnahmen erzielt werden, die Absicht hierzu jedoch bestehen, wird die Unternehmereigenschaft angenommen.

Selbstständigkeit
Selbstständig wird jede Tätigkeit ausgeführt, die der Unternehmer eigenverantwortlich erbringt, ohne dabei weisungsgebunden zu sein.

Nachhaltig
Eine Tätigkeit wird nachhaltig ausgeübt, wenn diese wiederholt vorgenommen wird. Der Unternehmer verhält sich wie ein Händler am Markt.
Dies ist besonders wichtig, da Privatpersonen, die gelegentlich private Gegenstände verkaufen, von der Umsatzsteuerpflicht ausgeschlossen werden sollen.
Wer sein privates Handy im Internet verkauft, ist nicht gleich Unternehmer. Werden jedoch wöchentlich Gegenstände verkauft, ist die Nachhaltigkeit in jedem Falle zu prüfen.

Georg Lickes, Steuerberater, Nettetal-Hinsbeck