DGB will Minijobber unterstützen

DGB will Minijobber unterstützen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) im Kreis Viersen fordert die Rechte von Minijobbern zu stärken.

Minijobbern wird regelmäßig der gesetzliche Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit, auf bezahlte Feier- und Urlaubstage verweigert. Arbeitgeber versuchen oft bei den Minijobs, den Mindestlohn von 8,50 Euro zu unterlaufen. Der DGB fordert deshalb, die Rechte der Minijobber zu stärken.

„Das sieht auch der Koalitionsvertrag vor. Geschehen ist allerdings noch nichts. Unter dem Deckmantel ‚betrieblicher Flexibilität‘ werden in Minijobs systematisch Arbeitnehmerrechte unterlaufen‘‘, so Thomas Högel, DGB-Kreisverbandsvorsitzender in Viersen.

Der DGB beruft sich dabei auf eine Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Die Denkfabrik der Bundesagentur für Arbeit war in einer Studie von Oktober 2015 zu dem Ergebnis gekommen, dass rund 35 Prozent der Minijobber keinen bezahlten Urlaub erhalten. Von den befragten Betrieben haben dies 15 Prozent eingeräumt. 46 Prozent der Minijobber werden – anders als den allermeisten regulären Vollzeitbeschäftigten – der Lohn im Krankheitsfall nicht weiter gezahlt. Besonders viele Rechtsbrüche gibt es im verarbeitenden Gewerbe, in der Gastronomie und bei personenbezogenen Dienstleistungen.

Grundsätzlich ist geringfügige Beschäftigung für Arbeitgeber prozentual teurer als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Trotzdem gibt in der IAB-Studie etwa jeder vierte Betrieb an, durch Minijobber Lohnkosten sparen zu wollen. „Lohndrückerei ist also Teil des Systems. Diese Rechtsverstöße müssen endlich gestoppt werden. Dazu sind auch mehr konsequente Kontrollen nötig“, so Högel abschließend.

(StadtSpiegel)