Die wichtige Wahl 2017

Die wichtige Wahl 2017

Ob die kommende Bundestagswahl richtungsweisend sein wird, kann man erst in den Geschichtsbüchern der nächsten Jahrzehnte nachlesen. Dass Sie die Richtung in unserem Land bestimmen können, das steht allerdings außer Frage.

Das Wichtigste: Gehen Sie zur Wahl, stimmen Sie ab, machen Sie Ihre Kreuze.

Am Wahlsonntag, 24. September, haben Sie zwei Stimmen. Bei uns im Wahlkreis 110 (Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Krefeld-Süd) findet keine weitere Wahl wie beispielsweise in Duisburg statt, wo gleichzeitig ein neuer Bürgermeister gewählt wird. Mit der Erststimme wählen Sie den Kandidaten (auf „beamtisch“ heißt das Wahlkreisabgeordneter), der für den Wahlkreis 110 in den Bundestag ziehen soll. Dieser Kandidat wird direkt gewählt. Wer die meisten Stimmen hat, geht nach Berlin.

Wem kann ich denn meine Erststimme geben?

Zurzeit ist Ansgar Heveling (CDU) der gewählte Abgeordnete für den Wahlkreis 110. Er stellt sich erneut zur Wahl. Weitere Kandidaten sind Nicole Specker (SPD), Otto Fricke (FDP), Susanne Badra (Bündnis 90/ Die Grünen), Heiner Bäther (Die Linke) und Christof Rausch (AfD). Insgesamt stehen also sechs Kandidaten zur Wahl.

Wie funktioniert das mit meiner Zweitstimme?

Mit der zweiten Stimme wählen Sie die Landesliste einer Partei. Die Liste der Listen ist recht lang: Neben den so genannten etablierten Parteien (CDU, SPD, Die Linke, Bündnis 90/ Die Grünen, CSU, FDP, AfD, Piraten und Freie Wähler) stellen sich auch die Kleinparteien zur Wahl. Darunter finden sich beispielsweise die Tierschutzpartei, die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands oder auch die Violetten. In NRW haben 23 Parteien eine Liste eingereicht. Einen Überblick finden Sie im Internet unter www.bundestagswahl-2017.com

Was ist eine Landesliste?

In jedem Bundesland kann eine Partei eine Liste einreichen, auf der mehrere Kandidaten verzeichnet sind. Sie bestimmt die Reihenfolge, in der die Kandidaten die Bundestagssitze besetzen, die ihrer Partei in einem Bundesland zustehen.

Damit werden zwei Faktoren bedeutsam. Nehmen wir an, keiner der Kandidaten der Familienpartei Deutschlands würden über die Erststimme in den Bundestag einziehen, die Partei aber mit der Zweitstimme, sagen wir 25 Prozent sammeln. Dann würden entsprechend viele Kandidaten in den Bundestag einziehen – in der Reihenfolge, die die Partei weit im Vorfeld gewählt und beschlossen hat.

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Und zweitens: Möchte eine Partei einen ganz bestimmten Kandidaten unbedingt im Bundestag haben, setzt sie ihn auf einen „sicheren Listenplatz“. Konkretes Beispiel: Martin Schulz steht in NRW auf Platz eins der Liste. In Niedersachsen taucht er gar nicht auf. Da steht Thomas Oppermann auf dem ersten Platz.

Nicht jede Partei tritt in jedem Bundesland an: Die CDU nicht in Bayern, die CSU nur in Bayern. Die etablierten Parteien haben jedoch in jedem Land eine Liste aufgestellt.

Nach der Wahl ist das doch eine ganz schöne Rechnerei.

Ja.

Warum eigentlich?

299 Kandidaten ziehen über die Erststimme in den Bundestag, 299 über die Landeslisten. Macht summa summarum 598 Bundestagsabgeordnete. Damit ist mindestens 598 gemeint, weniger geht nicht. Die Zahl erhöht sich, wenn beispielsweise die Tierschutzpartei 100 Wahlkreise gewinnt, ihr aber nach den Zweitstimmen diese 100 Sitze gar nicht zustehen. Dann werden Überhangmandate vergeben. Der Bundestag füllt sich. Derzeit sitzen 630 Abgeordnete im Bundestag.

Darf ich überhaupt wählen?

Sie dürfen wählen, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik wohnen.

Was muss ich zur Wahl mitbringen?

Die Wahlbenachrichtigung. Die wurde Ihnen in den letzten Tagen zugeschickt. Wenn nicht, informieren Sie Ihre Gemeinde oder Stadt. Das Wahlgesetz verlangt es zwar nicht ausdrücklich, aber es empfiehlt sich, auch den Personalausweis mitzubringen. Das ist hilfreich, wenn man die Wahlbenachrichtigung auf dem Weg verloren hat.

Muss ich unbedingt am Wahlsonntag wählen?

Nein, Sie können auch eine Briefwahl bei Ihrer Gemeinde/ Stadt beantragen. Das muss bis Freitag, 22. September, passiert sein.

Aber ein Selfie in der Wahlkabine, das geht doch wohl?

Noch ein Nein. Fotos und Videoaufnahmen sind nicht gestattet. Dafür wurde im März sogar die Bundeswahlordnung geändert. Der Schutz des Wahlgeheimnisses soll bestehen bleiben.

Was ist mit dem T-Shirt meiner Partei, darf ich das tragen, wenn ich meine Kreuze mache?

Wieder nein. Parteiaufdrucke auf Kleidung und Accessoires sind nicht zugelassen, entsprechende Tattoos müssen zugedeckt werden. Doch bleibt noch genügend Freiheit für Modebewusste: Lederhose, Jeans, Rock, Krawatte, Hut – und wer mutig ist, kann sogar im Neoprenanzug im Wahllokal aufschlagen.

Wenn ich es nicht anders organisieren kann, darf ich mein Baby mit in die Wahlkabine nehmen?

Babys ja, Kinder, die schon reden können, nicht. Wieder kommt das Wahlgeheimnis ins Spiel. Das muss geschützt bleiben. Den Wahlzettel Ihres Ehepartners dürfen Sie übrigens auch nicht gleich mitausfüllen. Das hatte eine Frau in Stuttgart versucht. Hat nicht funktioniert.

(Report Anzeigenblatt)