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Fehlersuche bei Ärzten

Fehlersuche bei Ärzten

Von der vergessenen Kompresse im Bauch bis zur OP am falschen Arm – wenn Ärzten Fehler unterlaufen, hat das für die Patienten oft gravierende Folgen.

Mehr als 840 Versicherte aus Nordrhein-Westfalen (NRW) haben sich 2015 bei der Techniker Krankenkasse (TK) wegen des Verdachts auf einen ärztlichen Fehler gemeldet. Allein 389 Fälle verzeichnet die Kasse im chirurgischen Bereich. Auf Platz zwei landeten die Zahnmediziner mit 105 Verdachtsfällen, gefolgt von den Gynäkologen (72 Verdachtsfälle) und Orthopäden (67 Verdachtsfälle). Im vergangenen Jahr hat die TK bundesweit 14 Millionen Euro für die Versichertengemeinschaft von Ärzten und Kliniken für die Folgekosten von Falschbehandlungen zurückgefordert – für NRW waren es circa 3,5 Millionen.

Hat ein Patient das Gefühl, bei seiner Behandlung sind Fehler unterlaufen, sollte er das Gespräch mit seinem Arzt suchen. Werden die Zweifel nicht ausgeräumt, kann er sich an seine Krankenkasse wenden. Sie berät und unterstützt den Versicherten – auch bei eventuellen Klageverfahren. „Leider ist die Verfahrensdauer in der Regel viel zu lang. In schweren Fällen können Versicherte nach einem Behandlungsfehler nicht mehr arbeiten und sind in ihrer finanziellen Existenz bedroht“, erklärt Günter van Aalst, Leiter der TK-Landesvertretung NRW. Dennoch warten die Betroffenen häufig 5 bis 10 Jahre, bis klar ist, ob sie Schadensersatz erhalten. „Die Verfahren müssen viel schneller abgewickelt und die Betroffenen frühzeitig entschädigt werden. Zudem müssten Verzögerungstaktiken seitens der Haftpflichtversicherungen verhindert werden“, so van Aalst.

(Report Anzeigenblatt)