Fifties-Architektur soll bleiben

Fifties-Architektur soll bleiben

Die für die Rheydter Innenstadt städtebaulich typische Architektur der 1950er Jahre, soll zukünftig erhalten bleiben. Dazu hat die Verwaltung jetzt eine Satzung zum Schutz der historischen Innenstadt erarbeitet, die am letzten Mittwoch in der Sitzung der Bezirksvertretung Süd vorgestellt wurde.

Bevor die neue Satzung zur städtebaulichen typischen Architektur in Rheydt im Rat zur Verabschiedung ansteht, können sich Bürger, Einzelhändler und Gastronomen dazu äußern. Der genaue Termin für die Öffentlichkeitsbeteiligung wird noch bekannt gegeben.

Im engen Zusammenhang mit dem jetzt im Entwurf auf den Weg gebrachten Denkmalschutzsatzung steht die aktuell eingebrachte Gestaltungsrichtlinie über die Erteilung von Sondernutzunsgerlaubnissen für die Rheydter Innenstadt, die ebenso ein Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung mit sich zieht. Mit beiden Instrumenten, die darüber hinaus noch durch eine Satzung von Werbeanlagen, die auch aktuell diskutiert wird, ergänzt wird, soll eine Einheitlichkeit im Stadtbild der Rheydter City geschaffen werden.

Der Entwurf der Denkmalschutzsatzung strebt insbesondere den Erhalt der für Rheydt so typischen Architektur der 50er Jahre und den Schutz des Grundrisses an, auf dem einst der Wiederaufbauplan basierte. Heute noch sichtbares markantes Merkmal der Architektur in der Hauptstraße ist vor allem die „Kammbebauung”, die vor- und zurückspringende Häuserzeile mit ihrer klaren Formensprache. Die Kammbebauung geht auf den früheren Stadtplaner und Architekten Alfons Leitl (1909 – 1975) mit dem von ihm entwickelten und nach ihm benannten „Leitl-Plan” zurück.

Eine inzwischen erstellte Bestandsanalyse bestätigt die Aussagen des Landschaftsverbandes Rheinland, dass Teile der Wiederaufbauplanung und vor allem die Strukturen an der Hauptstraße die Merkmale eines Denkmalbereiches erfüllen.

(pmg/sp)

(StadtSpiegel)