Finanzielle Absicherung? Eine Notwendigkeit

Finanzielle Absicherung? Eine Notwendigkeit

Wohl dem, der Arbeit hat. Sie stärkt nicht nur das Selbstwertgefühl, sondern dient auch hierzulande in erster Linie dem Lebensunterhalt. Da verwundert es schon, dass sich in puncto finanzieller Absicherung nicht weit mehr Menschen Gedanken über eine mögliche Berufsunfähigkeit machen und wie man sich dagegen wappnen kann.

Die wenigsten Verbraucher befinden sich in der glücklichen Lage, über so viele Rücklagen zu verfügen, dass selbst ein Schicksalsschlag sie nicht aus der Bahn werfen könnte. In der Regel wird es so sein, dass eine berufliche Tätigkeit für das monatliche Auskommen sorgt. Im Idealfall bleibt dann ein Betrag übrig, der für Konsumgüter, Investments und/oder die Altersvorsorge auf die "hohe Kante gelegt" werden kann. Wenn dieses monatliche Einkommen wegen einer Krankheit oder eines Unfalls wegfällt, wird es demnach zu finanziellen Problemen kommen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gehört deshalb zu den "Must-haves" für Otto Normalverbraucher. Entsprechende Berufsunfähigkeitspolicen werden — individuell an die eigene Situation anpassbar — von den meisten großen Versicherungsdienstleistern wie CosmosDirekt angeboten. Doch was ist vor Abschluss zu beachten und wie bzw. wann leistet eine BU eigentlich?

Viele Erwerbstätige sind sich dessen nicht bewusst: Laut § 240 Sozialgesetzbuch VI erhalten nach dem 2. Januar 1961 Geborene aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Berufsunfähigkeit nur noch eine geringe Erwerbsminderungsrente. Diese deckt im Leistungsfall keineswegs den finanziellen Ausfall, sodass die private Vorsorge mehr als empfehlenswert ist. Diese finanzielle Lücke schließt die Berufsunfähigkeitsversicherung, die folgende Punkte erfüllen sollte: Die BU zahlt Rente, wenn der Versicherungsnehmer in seinem ausgeübten Beruf nicht mehr zu mindestens 50 % tätig sein kann. Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge sind die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit Nervenkrankheiten sowie psychische Erkrankungen (28,67 %) sowie Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates (22,65 %). Bei einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung wird auf die Prüfung verzichtet, ob der Versicherte noch eine andere Tätigkeit gemäß seinen Kenntnissen und Fähigkeiten ausüben könnte (Verweisungsverzicht). Für die Einstufung als dauerhaft berufsunfähig genügt es, wenn der Versicherungsnehmer sechs Monate nicht berufstätig sein kann. Die Rente wird dann auch rückwirkend gezahlt. Bei sogenannter verspäteter Meldung wird die Rente mindestens drei Jahre lang rückwirkend geleistet. Bei regelmäßiger Nachprüfung der Berufsunfähigkeit in Hinsicht auf eine mögliche neuen Beschäftigung ist nicht die Meinung des Versicherers ausschlaggebend, sondern die Rentenzahlung wird erst eingestellt, wenn der Versicherte (z. B. nach einer Umschulung) tatsächlich wieder eine berufliche Tätigkeit ausübt. Idealerweise verzichtet der Versicherer darauf, den Vertrag zu kündigen, falls sich herausstellt, dass der Versicherungsnehmer ohne Vorsatz bekannte Vorerkrankungen nicht angegeben hat.

Eine Ursache für die mangelnde Bereitschaft, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschießen, könnte der "Tarifdschungel" sein. In der Tat muss zum Finden der passenden BU zunächst einmal Zeit investiert werden. Dabei sind nicht die Tarifbeiträge entscheidend, sondern die Vertragsbedingungen der Police. Denn was nützt eine "günstige" BU, wenn sie im Schadensfall nicht leistet? Vor diesem Hintergrund stellt die Verbraucherzentrale NRW eine nützliche Evaluation zur Berufsunfähigkeit zum Download zur Verfügung. Auf Basis dieser Fakten wurde das "Positionspapier zur Absicherung der Arbeitskraft" vom Bund der Versicherten und der Verbraucherzentrale NRW erarbeitet. Neben eigener Recherche und BU-Vergleichen von unabhängigen Institutionen wie z. B. der Stiftung Warentest empfiehlt es sich, vor dem Abschluss einer BU einen unabhängigen Expertenrat einzuholen. Bildrechte: Flickr Geldscheine Maik Meid CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten