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Finger weg von Softairwaffen

Finger weg von Softairwaffen

Trotz aller Warnungen erfreuen sich die so genannten Softairwaffen nach wie vor großer Beliebtheit bei Kindern und Jugendlichen. Ein Vorfall in Viersen gibt der Polizei Anlass, noch mal eindringlich auf die Gefahren hinzuweisen.

Bei einem Vorfall am Sonntagnachmittag, an dem zwei 16 und 17 Jahre alte Jugendliche aus Viersen und Tönisvorst beteiligt waren, wurde die Polizei von Passanten alarmiert. Ein Mann mit einer Waffe würde herumlaufen.

Beim Eintreffen der Einsatzkräfte lagen die Waffen, Softairwaffen in Form eines Sturmgewehrs und einer Pistole neben den Personen, so dass das polizeiliche Einschreiten mit der gebotenen Professionalität unspektakulär und gefahrlos für die Angetroffenen erfolgen konnte.

Es stellte sich heraus, dass der Viersener die Waffen kurz zuvor als Spielzeug erworben und unbedacht mit seinem Freund aus Tönisvorst auf der Straße damit ein paar Schießübungen vorgenommen hatte.

Die beiden müssen sich nun mit den Folgen der Anzeige wegen Führens einer Anscheinwaffe auseinandersetzen. Die Polizei stellte die Waffen sicher. Die Polizei appelliert: Das Mitführen von Waffen, die von echten Schusswaffen auf den ersten Blick nicht zu unterscheiden sind, ist in der Öffentlichkeit verboten ist. Die Gefahren, wenn man dadurch Ziel eines Polizeieinsatzes wird, sind genauso wenig zu unterschätzen wie mögliche Verletzungen durch das Verschießen der Softairkugeln.

Der Name ist trügerisch und als Spielzeug sind die Waffen aus polizeilicher Sicht absolut nicht geeignet. Sofern die Softairwaffen eine Bewegungsenergie unter 0,5 Joule haben, sind diese Waffen nach EU-Recht als „Spielzeug“ klassifiziert, folglich frei zu kaufen und das auch für ein paar Euro von Kindern. Die üblicherweise auf den Verpackungen angegebenen Warnhinweise nutzen da eher wenig.

Sofern sie allerdings als „Anscheinwaffe“ echten Schusswaffen ähneln, untersagt das Waffengesetz das Mitführen derartiger Waffen und bedroht den Verstoß gegen diese Vorschrift mit Strafe. Ebenso kann eine „Spielzeug“-Softairwaffe, die auf jeder Kirmes zu kaufen ist, erhebliche Verletzungen hervorrufen. Es kann eine Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h erreichen.

(StadtSpiegel)