Futterstellen für verwilderte Katzen

Futterstellen für verwilderte Katzen

Sieben Futterstellen gibt es für wilde Katzen in Meerbusch. Der Tierschutzverein Meerbusch fordert jetzt eine Katzenkastrations- und Kennzeichnungspflicht für alle Freigängerkatzen.

Der Tierschutzverein Meerbusch unterhält im Stadtgebiet sieben Futterstellen auf privaten Grundstücken für verwilderte Katzen.

Der überwiegende Teil der Futterstellen befinden sich auf Bauernhöfen . Warum macht der Tierschutzverein das ?

„Vordringliches Ziel war und ist es für den Verein, die unkontrollierte Vermehrung von Katzen durch Kastration zu unterbinden. Deshalb wurden in den vergangenen Jahren viele, nicht immer erfreuliche Gespräche, insbesondere mit Landwirten geführt, mit dem Ziel der Kastration der jeweiligen Katzenpopulation auf Kosten des Vereins zuzustimmen“, sagt Arthur Unger, Sprecher des Tierschutzverein Meerbusch. „Dies ist bisher in allen Fällen geglückt.“ Die Katzen werden mit sogenannten „Lebendfallen“ eingefangen und zum Tierarzt gebracht. Nach der Kastration werden sie an der alten Stelle wieder ausgesetzt und spätestens dann wird eine Futterstelle auf Dauer eingerichtet. „Es wird je nach Größe der Population ein- bis zweimal am Tag nicht übermäßig gefüttert, um sicherzustellen, das dadurch nicht Ratten angelockt werden.“

Da die Tiere die Fütterungszeiten kennen und nach und nach die Scheu vor dem Fütterndem verlieren, ist es auch möglich, diese bei Krankheitsanzeichen medizinisch zu behandeln. Die jeweilige Futterstelle wird solange aufrechterhalten, bis alle Katzen verstorben sind.

„Es tauchen zwar immer wieder neue unkastrierte verwilderte Katzen im Stadtgebiet auf, jedoch zeigt sich, das die Arbeit der letzten Jahre Früchte trägt, da die Anzahl der Meldungen über verwilderte Katzen immer geringer wird“, so Unger.

Um diesem Problem „endgültig Herr“ zu werden, fordert der Tierschutzverein schon seit langem eine Katzenkastrations- und Kennzeichnungspflicht für alle Freigängerkatzen im Stadtgebiet, „was leider zur Zeit politisch nicht ersetzbar scheint“. Im Gegensatz dazu habe zum Beispiel die Stadt Neuss bereits im Jahre 2012 eine solche Verordnung erlassen, so Unger.

(StadtSpiegel)