Gaffer beleidigten Feuerwehr

Gaffer beleidigten Feuerwehr

Am Samstagabend gegen 18.50 Uhr mussten Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei zu einem Unfall nach Elmpt ausrücken. Ein 37-jähriger Motorradfahrer aus Niederkrüchten ist dabei schwer verletzt worden.

Nach bisherigen Erkenntnissen waren sowohl der Motorradfahrer als auch ein vor ihm fahrender 46-Jähriger aus Elmpt ortsauswärts in Richtung Niederlande unterwegs. Der 46-jährige bremste bis zum Stillstand, weil er links in seine Grundstückseinfahrt einbiegen wollte. Das übersah der Motorradfahrer vermutlich, er prallte trotz einer Vollbremsung auf das Heck des Wagens und stürzte.

Die von der Polizei gemessene Bremsspur deutet darauf hin, dass der Motorradfahrer mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Er wurde bei dem Unfall so schwer verletzt, dass er mit einem Hubschrauber in eine Klinik geflogen werden musste.

Die Feuerwehr - im Einsatz war der Löschzug Elmpt - sah sich erstmalig in dieser schweren Form mit dem Problem der „Gafferei“ konfrontiert. An der Unfallstelle selbst und am Landeplatz des Hubschraubers in einer Weide sammelten sich zahlreiche Schaulustige. Etliche Jugendliche und Erwachsene beließen es nicht beim Zugucken, sondern zückten ihre Handys und machten Fotos und Videos. Auf die Ansprache von Feuerwehrkräften, dass es sich dabei um eine Straftat handelt, reagierten nur wenige. „Wir wurden angepöbelt, es wurde sogar in unsere Richtung gespuckt“, berichtet der Einsatzleiter, der stellvertretende Wehrführer Jens Claßen. Einige seien der Aufforderung, angefertigte Dateien zu löschen, nachgekommen, andere nicht.

Inzwischen ermittelt die Polizei gegen einen der „Gaffer“. Er konnte namentlich ermittelt werden. Das „Gaffen“ allein ist bereits eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 1 000 Euro geahndet werden kann. Viele Leute meinen nach der Diskussion um die Verschärfung von Gesetzen, dass es bislang keine Handhabe gebe, das Fertigen von Handyaufnahmen zu bestrafen, sondern dass das erst mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes der Fall sei. Das ist aber falsch. Bereits jetzt sieht der Paragraph 201a des Strafgesetzbuches eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Auch der Widerstand gegen die Anordnungen von Feuerwehrleuten, die im Fall eines Unfalls Vollstreckungsbeamten gleichgestellt sind, ist eine Straftat. Hier drohen bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.

(StadtSpiegel)