Geflügelpest: verschärfte Regelungen auch in Mönchengladbach

Geflügelpest: verschärfte Regelungen auch in Mönchengladbach

Die Geflügelpest breitet sich aus. Daher gelten auch in Mönchengladbach verschärfte Regelungen.

Die Geflügelpest bei Haus- und Wildgeflügel weitet sich aus. Inzwischen wurde der Ausbruch der Geflügelpest bei einem Greifvogel im Kreis Wesel und einer Ente in Hagen nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat das Risiko der Einschleppung des Geflügelvirus aus der Wildvogelpopulation in Hausgeflügelbeständen als hoch eingestuft.

Aufgrund der Häufung der Verbreitungsfälle des hochpathogenen Aviären Influenza-Virus vom Subtyp H5N8 bei Wildvögeln erfolgte die Anordnung zur Aufstallung von Geflügel in bestimmten Risikogebieten, in denen sich Wildvogelrastplätze befinden. Mönchengladbach zählt hierzu derzeit nicht, der städtische Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit empfiehlt aber dringend, Nutzgeflügel (Hühner, Enten, Gänse etc.) vorsorglich aufzustallen und Fütterung und Tränkung der Tiere nur in geschlossenen Räumen durchzuführen. Jeder Kontakt zu Wildvögeln und zu deren Ausscheidungen sollte vermieden werden, so der Fachbereich weiter Mit Wirkung vom 21.11.2016 hat das Bundeslandwirtschaftsministerium außerdem die Geflügelpest-Verordnung verschärft und vorbeugende Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhalter, also auch Privathalter mit Kleinbeständen bundesweit verpflichtend festgelegt.

Danach müssen alle Geflügelhalter ein Bestandsregister führen und mögliche Tierverluste tagesgenau dokumentieren. Für Geflügelhalter mit mehr als zehn Tieren ist zusätzlich täglich die Gesamtzahl der gelegten Eier zu dokumentieren.

Ein- und Ausgänge des Stalls und von Freiflächen auf denen Geflügel gehalten wird sind gegen unbefugten Zutritt zu sichern.

Ställe oder sonstige Standorte des Geflügels sind von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung zu betreten. Die Kleidung ist beim Verlassen wieder abzulegen. Schutzkleidung ist nach dem Gebrauch sofort zu reinigen. Einwegkleidung ist zu beseitigen.

Vor dem Betreten des Stalls sind Hände und Schuhwerk zu reinigen und zu desinfizieren. Zur Handreinigung ist eine entsprechende Waschvorrichtung bereit zu halten. Für die Handdesinfektion können handelsübliche Desinfektionsmittel gegen Influenza- A- Viren („bedingt viruzid“; „viruzid“) verwendet werden.

Aufgrund der nunmehr im gesamten Bundesgebiet auftretenden positiven Befunde bei Wildvögeln, die mit dem H5N8 Virus infiziert sind, sind diese Maßnahmen in allen privaten und gewerblichen Geflügelbeständen notwendig, um ein Einschleppen des Virus in einen Hausgeflügelbestand zu verhindern. Wer gegen diese Vorgaben verstößt, muss mit einer Geldbuße rechnen.

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Sollten Symptome einer Influenza, insbesondere Todesfälle bei Tieren festgestellt werden, sollte umgehend ein praktizierender Tierarzt informiert werden. Rückfragen beantwortet auch der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit unter der Rufnummer 02161/252831.

Alle Geflügelhalter, auch private Halterinnen und Halter von Geflügel, sind unabhängig von einer Tierseuche verpflichtet, ihren Tierbestand der Tierseuchenkasse NRW bei der Landwirtschaftskammer Münster (Telefon: 0251/289820) zu melden.

Neben diesen verpflichtenden Vorgaben sollten die folgenden Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden:

Geflügelhalter sollten keine anderen Geflügelbestände aufsuchen oder betriebsfremde Personen in den eigenen Bestand lassen, Keine Verfütterung von Speiseresten, Küchenabfällen und Eierschalen an Geflügel, Regelmäßige Schadnagerbekämpfung in den Ställen und Ausläufen, Keine Wiederverwendung von Eierkartons.

(StadtSpiegel)