1. Städte

Gegenseitige Rücksichtnahme

Gegenseitige Rücksichtnahme

Die Ausreitsaison hat begonnen. Seit Anfang Januar greift eine neue Reitregelung im Landenaturschutzgesetz: Erholungssuchende auch im Blick behalten.

Seite Mitte Januar hat die Stadt das Reiten in den Waldgebieten Donk, Volksgarten-Bungtwald-Elschenbruch, Hoppbruch, Stadtwald Rheydt, Wickrather Wald und Wickrather Busch sowie dem Hardter Wald auf die dort vorhandenen Reitwege beschränkt. „Auch wenn wir gerne mehr Waldwege für das Reiten geöffnet hätten, müssen wir auch die anderen Erholungssuchenden bei unseren Planungen im Blick haben“, erklärt der für Planen, Bauen, Mobilität und Umwelt zuständige Dezernent Dr. Bonin. „Die betreffenden Waldgebiete werden täglich von vielen Bürgerinnen und Bürgern aufgesucht. Da wird es auf den vorhandenen Waldwegen schon jetzt häufig eng. Das Öffnen dieser Wege hätte nach unserer Einschätzung zu Konflikten zwischen Reiterinnen und Reitern und den Spaziergängern und Radfahrern geführt. Diese wollen wir mit der Reitbeschränkung vermeiden.“

Anlass der von der Stadt verfügten Reitbeschränkung ist die seit dem 1. Januar geltende neue Reitregelung im Landenaturschutzgesetz, die das Reiten im Gegensatz zu früher auf befestigten Waldwegen erlaubt. Werden Waldflächen im besonderen Maße für Erholungszwecke genutzt, können die betroffenen Kreise und kreisfreie Städte jedoch das Reiten auf die vorhandenen, gekennzeichneten Reitwege beschränken.

In den Waldgebieten, die von der generellen Reitbeschränkung nicht betroffen sind, können Reiterinnen und Reiter nun die vorhandenen befestigten Waldwege mitbenutzen. Einzelne Beschränkungen sind durch Reitverbotsschilder markiert und sind zu beachten.

(Report Anzeigenblatt)