Gesetz zur Suizidbeihilfe

Gesetz zur Suizidbeihilfe

Der Deutsche Bundestag hat mit einer Mehrheit von 309 Stimmen den Gesetzentwurf der fraktionsübergreifenden Gruppe um die Abgeordneten Michael Brand und Kerstin Griese angenommen. Bundestagsabgeordneter Ansgar Heveling war einer der Mitinitiatoren des Gesetzentwurfes und hat die strafrechtlichen Regelungen mit formuliert.

„Ich freue mich, dass unser Gesetzentwurf eine Mehrheit im Parlament gefunden hat. Das Gesetz findet das richtige Maß im Umgang mit der Würde des Menschen auch an seinem Lebensende. Es geht darum, die Selbstbestimmung zu schützen und Missbrauch entgegen zu treten. Wir stellen daher die geschäftsmäßige Sterbehilfe unter Strafe und werden gleichzeitig dem besonderen Näheverhältnis von Familien gerecht, indem wir Angehörige und nahestehende Personen von der Strafbarkeit ausnehmen. So schützen wir zugleich die Selbstbestimmung und das Grundrecht auf Leben“, sagte Ansgar Heveling in Berlin.

(Report Anzeigenblatt)