1. Städte

Glas, Flaschen und Dosen verboten

Glas, Flaschen und Dosen verboten

Für Sonntag, 20. August, hat die Stadtverwaltung in Absprache mit der Polizei beim Heimspiel von Borussia Mönchengladbach gegen den 1. FC Köln aus Sicherheitsgründen ein räumlich und zeitlich befristetes Glas-, Flaschen- und Getränkedosenverbot verfügt.

Es gilt von 11 bis 21 Uhr im Umfeld des Stadions. Dort sind das Mitführen, die Abgabe und der Verkauf von Gläsern, Glasflaschen und Getränkedosen verboten. Davon ausgenommen sind Anlieger, die sich als solche ausweisen können und die sich auf dem Weg zu ihrer Wohnung oder ihrem Grundstück befinden.

Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden das Verbot – wie in den vergangenen Jahren – kontrollieren. Die Verkaufsstellen in dem Bereich werden schriftlich über die Regelung informiert.

Das Verbot gilt auf folgenden Straßen: Aachener Straße (von der BAB 61 bis zum Pfingstgraben), Albert-Brülls-Straße, Am Borussiapark, Am Hockeypark, Am Nordpark, Am Sitterhof, Belgrader Straße, Dr. Alfred Gerhards Straße, Dr. Albert Jordan-Straße, Enscheder Straße, Gladbacher Straße (von BAB bis Haus-Nummer 299), Hehn (von Überquerung BAB bis Parkplatz), Heinz-Nixdorf-Straße, Helmut-Grashoff-Straße, Hennes-Weisweiler-Allee, Konrad-Zuse-Ring, Lilienthalstraße, Liverpooler Allee, Madrider Straße, St.-Christophorus-Straße 1-60.

(StadtSpiegel)