Heizung: Die Grenzen der Flexibilität

Heizung: Die Grenzen der Flexibilität

Wärmeversorgung: Die Wahl individueller Heizungssysteme ist oftmals limitiert.

Wer bewusst auf eine individuelle und effiziente Wärmeversorgung in seiner Immobilie setzt, kann langfristig Energie sparen, die Heizkosten senken und dabei unabhängig und flexibel bleiben. Flexibilität bedeutet, dass die Wärmeversorgung durch eine individuelle Kombination aus Heizungs-, Ofen- und Schornsteinsystemen erfolgen kann – und dass auch ein Wechsel der Heizungstechnik bei Bedarf möglich ist.

Wer ein individuelles Heizungssystem nutzt, kann Angebote vergleichen und seinen Energielieferanten frei wählen. Damit ist auch eine günstige, vorausschauende Bevorratung der Energie möglich. Wer Kunde eines zentralen Wärmenetzes wie etwa einer Nah- und Fernwärmeversorgung ist, hat diese Optionen meist nicht. Hier sind die Verbraucher über zehn oder mehr Jahre durch einen Vertrag an einen Anbieter gebunden und haben kaum eine Wechselmöglichkeit. „Viele Hausbesitzer besitzen gar keine oder viel zu spät Informationen, welchen Nachteilen sie durch Anschluss- oder Benutzungszwänge beziehungsweise Verbrennungsverbote in Nah- und Fernwärmekontrakten ausgesetzt sind“, warnt Johannes Kaindlstorfer von der Allianz Freie Wärme. Über die Vorteile individueller Heizungssysteme und die rechtlichen Grundlagen für Eingriffe in den Wärmemarkt informiert die Ratgeberzentrale umfassend unter www.rgz24.de/heizungssysteme. Hier erfahren angehende Bauherren auch, wo sie sich konkret über geplante Eingriffe in den Wärmemarkt kundig machen können.

Das Einholen von Informationen ist für Bauherren so wichtig, weil die rechtlichen Regelungen rund um Verbrennungsverbote, Benutzungs- und Anschlusszwänge kommunal sehr unterschiedlich sind. Während Bebauungspläne beispielsweise von den Städten und Gemeinden ausgelegt und im Internet und über die Medien veröffentlicht werden müssen, ist bei Brennstoffverordnungen oder Fernwärmesatzungen eine Beteiligung der Öffentlichkeit nicht zwingend vorgeschrieben. Speziell beim Verkauf gemeindeeigener Grundstücksflächen nehmen die Kommunen zudem zunehmend Bestimmungen auf, die den Grundstückskäufer verpflichten, zum Heizen der Immobilie und zur Bereitung von Warmwasser bestimmte Energieträger zu nutzen beziehungsweise bestimmte Energieträger nicht einzusetzen. Unter www.freie-waerme.de gibt es viele weitere Informationen zu diesem Thema.

(Report Anzeigenblatt)