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Im Heizungskeller wird’s bunt

Im Heizungskeller wird’s bunt

Ab September müssen auch Heizungsanlagen mit Effizienzlabeln versehen werden. Doch die zeigen nicht unbedingt das an, was der Verbraucher vermutet, sagt Detlef Poullie, Dozent für Versorgungstechnik und als Ratgeber für den Extra-Tipp im Einsatz.

Effizienzlabel sind diese von Rot bis Grün farblich abgestuften Pfeile, die auf Elektrogeräten Auskunft über deren Sparsamkeit und damit Umweltverträglichkeit geben. Sie gehen in der Regel vom grünen A++ für ziemlich gut bis zum dunkelroten G für ziemlich schlecht. Wer sich einen neuen Kühlschrank, Föhn oder Waschmaschine mit A++ kauft, kann zu Recht davon ausgehen, dass ihm die Energieersparnis auch ein paar Scheinchen mehr im Portemonnaie lässt.

Ab 26. September 2015 müssen auch Heizungen - sowohl die einzelnen Geräte, als auch die Anlage in ihrer Gesamtheit - so ausgezeichnet werden, das sagt eine neue EU-Richtlinie. Doch hier könnte sich das Effizienzlabel als Mogelpackung erweisen. „Mit der Heizung allein kann man nicht sparen“, sagt Detlef Poullie, Dozent für Versorgungstechnik und für RTL, Extra-Tipp und WDR in Energie-, Wasser- und Heizungsfragen unterwegs. Denn im Gegensatz zur Waschmaschine könne man mit der Heizung nur sparen, wenn das Haus drumherum zur Heizung passe und bei einem modernen Modell auf einem entsprechend neuen Stand in Sachen Dämmung und Heizkörper sei. „Für sich allein genommen sagt uns das Effizienzlabel in dem Fall nur etwas über die Umweltfreundlichkeit aus, nicht aber darüber, ob der Hausbesitzer eine wirtschaftliche Anlage für sein Haus gekauft hat“, sagt er.

Ebenfalls ab dem 26. September sind nur noch Heizungsanlagen mit Brennwerttechnik, Wärmepumpe oder Biomasse erlaubt, Heizwertgeräte dürfen ab dann nicht mehr von der Herstellern in den Handel gebracht werden. Hier kann der Hausbesitzer dem Gesetzgeber aber ein Schnippchen schlagen und schon jetzt das Gerät kaufen. „Wer ein Heizwertgerät auf Lager hat, darf es auch nach dem 26. September noch einbauen lassen“, sagt Detlef Poullie. Es sei also ratsam, zu prüfen, ob das Heizwertgerät im Keller möglicherweise altersschwach sei und demnächst ausgetauscht werden müsse. So manch einer könne auf diese Weise auch darum herum kommen, zusätzlich die gesamte Abgasanlage zu modernisieren. Denn auch das sei ab dem 26. September Vorschrift. Betroffen sind vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser mit einfach belegten Schornsteinen.

(Report Anzeigenblatt)