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Informationen zum Thema Raucherpausen

Informationen zum Thema Raucherpausen

Der Qualm um die Rauchverbote in Gaststätten hat sich weitgehend verzogen, nun gibt es vermehrt Ärger um die "Zigarettenpausen" während der Arbeitszeit. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Raucherpause gibt es nicht.

Was ist zu beachten, wenn der oder die Mitarbeiter/-in zum Rauchen den Arbeitsplatz verlassen möchte? Ausstempeln oder nicht?


In aller Regel wird man möglicherweise die Zeiten einer Raucherpause bislang nicht erfasst hat. Da sich die "Zigarettenlänge" und der Weg zum Rauchereck aber auf deutlich über zehn Minuten summieren können, gucken Kollegen und der Chef heute genauer hin, ob sie diese zusätzlichen Arbeitspausen akzeptieren wollen. Wenn der Chef diese Praxis ändern möchte, muss klar geregelt werden, was gelten soll. Die Belegschaft sollte zB darauf hingewiesen werden, dass ab Datum xy auch bei Raucherpausen auszustempeln ist. Vergisst ein Raucher nun dieses Ausstempeln, verhält er sich vertragswidrig. Dieser Verstoß kann vom Arbeitgeber durch eine Ermahnung oder auch durch eine Abmahnung geahndet werden. Im Wiederholungsfall kann auch eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht kommen, denn Verstöße gegen Regelungen zur Zeiterfassung sind kein Kavaliersdelikt.
Noch ein Hinweis: der Arbeitgeber kann im Betrieb —vorbehaltlich der Mitbestimmungsrechte seines Betriebsrates- ein Rauchverbot verhängen. Ob er eine "Raucherecke" einrichtet, bleibt ihm überlassen. Und gesetzlich unfallversichert ist man während der Raucherpause auch nicht. Auch insoweit bläst "Smokey Joe" der Geschmack von Freiheit und Abenteuer also ganz schön ins Gesicht.