Kein Krach, keine Musik!

Kein Krach, keine Musik!

Stille Feiertage im November sind besonders geschützt

-Kreis Neuss.

Das Kreisordnungsamt informiert darüber, dass an den stillen Feiertagen im November besondere Vorschriften gelten. Betroffen sind öffentliche Veranstaltungen wie Märkte, Musik- und Tanzveranstaltungen.

Besonders geschützt sind Allerheiligen am 1. November von 5 bis 18 Uhr, der Volkstrauertag am 16. November von 5 bis 13 Uhr und der Totensonntag am 23. November von 5 bis 18 Uhr. In dieser Zeit sind Märkte, zum Beispiel Trödelmärkte und private Automärkte, verboten, aber auch gewerbliche Ausstellungen. Nicht zugelassen sind sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, wenn dort tänzerische oder artistische Darbietungen stattfinden. Nicht betrieben werden dürfen Spielhallen; auch die gewerbliche Annahme von Wetten ist untersagt. Ebenfalls verboten sind musikalische oder andere unterhaltende Darbietungen in Gaststätten und alle anderen Unterhaltungsveranstaltungen. Daneben gelten für die stillen Feiertage die allgemeinen Vorschriften für den Schutz der Sonn- und Feiertage. Dazu zählen auch die gewerblichen Vorschriften über die sonntägliche Ruhe im Handwerk, im Fabrikations-, Handels- und Reisege

werbe.

(StadtSpiegel)