Kinder vor Alkohol schützen

Kinder vor Alkohol schützen

Ab Pfingsten wird im Rhein-Kreis Neuss traditionell die Schützenfest-Saison eingeleitet. Das Jugendamt warnt vor zu großem Alkohol-Konsum.

In vielen Orten sind auch Kinder und Jugendliche bei den Umzügen und bei den Veranstaltungen in den Zelten dabei. Während sich die Schützenvereine voller Vorfreude auf die kommenden Feste vorbereiten, treibt die Schützenfestzeit den Mitarbeitern im Jugendamt Rhein-Kreis Neuss oftmals Sorgenfalten auf die Stirn. „Kinder und Jugendliche greifen besonders an solchen Festtagen vermehrt zur Flasche“, wissen die Experten.

Viele Kinder und Jugendliche schauen während der Schützenfest-Saison zu tief ins Glas. Das Jugendamt Rhein-Kreis Neuss warnt davor.
Viele Kinder und Jugendliche schauen während der Schützenfest-Saison zu tief ins Glas. Das Jugendamt Rhein-Kreis Neuss warnt davor. Foto: Thinkstock / Stockbyte / Gorge Doyle_56569620

Diesen Trend beobachtet das Jugendamt seit mehreren Jahren. Dabei bleibt es für viele Jugendliche nicht beim „Probieren“, sondern ihr Umgang mit dem Alkohol verursacht oft ernste gesundheitliche Schäden und macht medizinische Hilfe erforderlich. Begriffe wie „Koma-Saufen“ beschreiben auf drastische Weise das fehlgeleitete Konsumverhalten.

Polizei, Ordnungsämter und das Jugendamt Rhein-Kreis Neuss nehmen die bevorstehenden Festtage deshalb noch einmal zum Anlass, um auf die Bestimmungen des Jugendschutzes hinzuweisen und an die Verantwortlichkeit der Erwachsenen zu appellieren. „Während der Schützfesttage werden die Behörden ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen legen“, heißt es.

In einer großen Verantwortung stehen die Veranstalter und die Gewerbetreibenden im Bereich des Getränke- und Genussmittelverkaufs. Aber auch die Eltern und alle Erwachsenen sollten in dieser Zeit mit besonderer Aufmerksamkeit dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche, entgegen gesetzlicher Bestimmungen, nicht zum Konsum alkoholischer Getränke verleitet werden. Es sind jedoch nicht nur Veranstaltungen mit öffentlichem Charakter, die dabei Beachtung finden sollten. Auch bei privaten Treffen der Schützen geraten Kinder und Jugendliche oftmals allzu leicht mit Alkohol in Kontakt. „Hierbei ist es die besondere Verantwortung von Eltern und anderer Erwachsener, dafür zu sorgen, dass auch im häuslichen Bereich geeignete Absprachen und Regelungen getroffen werden“, so die Fachleute. Mit einer besonderen Aktion macht das Jugendamt auf den übermäßigen Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen aufmerksam. Im Rahmen des Präventionsprojekts „ProJugend statt ProMille“, das es in Kooperation mit dem Caritasverband und dem Kommissariat „Vorbeugung“ der Polizei durchführt, rollt das „PrEvent-Mobil“ zu einem der größten Schützenfeste, zu „Unges Pengste“ in Korschenbroich. Dort werden am Samstag, 23. Mai, alkoholfreie Cocktails, ein „Rausch-Parcour“, ein Alkoholquiz und diverse Informationen rund ums Thema „Sucht“ angeboten und spielerisch vermittelt.

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Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes im Bereich der Alkoholabgabe sind klar und deutlich: Sogenannte „harte Alkoholika“ wie Schnäpse, Liköre, Rum oder Whisky dürfen generell nicht an Minderjährige unter 18 Jahren abgegeben werden. Dies gilt auch für alle brandweinhaltigen Mixgetränke beziehungsweise Alcopops. Bier oder Wein dürfen bereits an 16-Jährige abgegeben werden; wenn die Eltern dabei sind, sogar schon an 14-Jährige.

Wer sich als Veranstalter oder Gewerbetreibender in besonderer Weise für den Kinder- und Jugendschutz engagieren möchte und dies auch sichtbar nach außen dokumentieren will, erhält kostenlos vom Jugendamt Rhein-Kreis Neuss eine Aushangtafel mit den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes und bei Bedarf auch weitere Beratung. Weitere Informationen gibt es bei Michael Hackling unter Telefon 02161/ 6104–5133 oder per E-Mail unter michael.hackling@rhein-kreis-neuss.de.

(Report Anzeigenblatt)