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Steuern: Kosten für den Schlüsseldienst absetzen

Steuern : Kosten für den Schlüsseldienst absetzen

Ist die Tür zugeschlagen und der Schlüssel liegt in der Wohnung, dann ist guter Rat teuer und es bleibt häufig nur die Hilfe eines professionellen Schlüsseldienstes. Und das kann schnell ins Geld gehen.Da ist es ein kleiner Trost, dass die Kosten für einen Schlüsseldienst als haushaltsnahe Handwerkerleistung abgesetzt werden können.

Dafür ist auf folgendes zu achten, erläutert Andreas Röder vom ISAR E.V. in Viersen:
1. Der Schlüsseldienst muss im Haushalt oder im näheren häuslichen Umfeld tätig geworden sein, also die Wohnungstür oder beispielsweise Garagentür öffnen.
2. Es muss eine ordnungsgemäße Rechnung des Schlüsseldienstes vorliegen.
3. Der Rechnungsbetrag muss per Überweisung oder Karte beglichen werden, damit ein entsprechender Zahlungsbeleg vorliegt. Barzahlungen werden nicht akzeptiert.

Röder rät unbedingt bereits bei der Beauftragung des Dienstes zu erfragen, ob eine unbare Zahlung möglich ist. Verfügt der Schlüsseldienst über ein mobiles EC-Kartengerät oder erklärt er sich mit einer Überweisung einverstanden, ist auch diese Hürde genommen. Das Finanzamt erstattet dann 20 Prozent der angefallenen Arbeits- und Anfahrtskosten (max. 1.200 Euro Steuerermäßigung pro Kalenderjahr). Sollte der Einbau eines neuen Schlosses erforderlich sein, sind die Materialkosten allerdings nicht absetzbar.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die ISAR E.V. Beratungsstelle Viersen, Gereonstraße 113 unter 02162/ 890 26 45 gerne zur Verfügung.