Kündigung unwirksam: Kaiser gewinnt Prozess

Kündigung unwirksam: Kaiser gewinnt Prozess

Wegen überwiegend formaler Fehler bleibt die Kündigung der AfD-nahen BWL-Professorin Karin Kaiser durch die Hochschule Niederrhein unwirksam. Das ist das Ergebnis der Verhandlung am vergangenen Mittwoch vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf.

Dort wies das Gericht die Berufung der Hochschule ab.

„Wir sind enttäuscht darüber, dass das Gericht heute nicht in unserem Sinne entschieden hat“, sagte Hochschulpräsident Prof. Dr. Hans-Hennig von Grünberg. „Nun gilt es, eine Regelung zu finden, die für alle beteiligten Personen tragbar ist. Dazu wird es eine enge Abstimmung zwischen dem Dekan, Frau Kaiser und mir geben.“

Karin Kaiser, Professorin für Steuerrecht, hatte nach Auffassung der Hochschule wiederholt ihre vertraglich geschuldete Dienstpflicht verletzt: Im Wintersemester 2016/17 hatte sie eine Person mit den Korrekturen ihrer Klausuren beauftragt. Laut Dienstvertrag hätte sie selbst die Klausuren korrigieren müssen. Dies wurde von der Hochschule Niederrhein abgemahnt. Im Folgejahr erschien sie trotz mehrmaliger Aufforderung und Ermahnung mindestens dreimal nicht zu einer ihrer Vorlesungen. Wieder schickte sie eine andere Person als Ersatz. Erhebliche Lehrausfälle waren die Folge.

„Wir stehen als Hochschule in der Pflicht, mit den uns zur Verfügung stehenden Steuergeldern einen reibungslosen Lehrbetrieb zu organisieren. Dieses Organisationsversprechen gilt es einzulösen“, so Hans-Hennig von Grünberg.

Die Hochschule Niederrhein hatte Karin Kaiser am 27. November 2017 fristlos gekündigt. Ein Güterichterverfahren war zuletzt gescheitert, das Mittwoch gefällte Urteil ist rechtskräftig.

(Report Anzeigenblatt)