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Lärmaktionsplan Schiene

Lärmaktionsplan Schiene

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes startet das Eisenbahn-Bundesamt am 15. November die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, die bis zum 15. Dezember gehen wird.

Bürgerinnen und Bürger, Lärmschutzvereinigungen, Kommunen und andere, die von Schienenlärm betroffen sind, haben nun die Möglichkeit, eine Rückmeldung zur 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, zum bereits veröffentlichten Pilot-Lärmaktionsplan Teil A und zu vorhandenen Lärmminderungsmaßnahmen zu geben.

Auf der Plattform www.laermaktionsplanung-schiene.de steht zu diesem Zweck ein Fragebogen zur Verfügung, der online ausgefüllt oder auch ausgedruckt und auf dem Postweg eingeschickt werden kann. Die Ergebnisse der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung werden als Auswertung in den Pilot-Lärmaktionsplan Teil B einfließen. Der Pilot-Lärmaktionsplan Teil A ist bereits im Internet unter www.ebabund.de/lap abrufbar und kann auch als Druckversion beim Eisenbahn-Bundesamt angefordert werden. Beide Teile zusammen bilden den vollständigen Pilot-Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes.

Eine rege und konstruktive Beteiligung ist für das Projekt sehr wichtig: „Nicht zuletzt hilft sie dem Eisenbahn-Bundesamt dabei, das Verfahren der Lärmaktionsplanung weiter zu verbessern und zu optimieren“, betont die Bonner Behörde.

(Report Anzeigenblatt)