Landrat beklagt Finanzlage

Landrat beklagt Finanzlage

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke hat seine Forderung nach einer besseren finanziellen Ausstattung der Kreise, Städte und Gemeinden durch das Land bekräftigt. Nach einem neuen Rechtsgutachten pocht der Landrat auf eine bessere finanzielle Ausstattung.

Hintergrund ist ein neues rechtswissenschaftliches Gutachten, das für die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen erstellt worden ist. „Zur bitteren Wahrheit gehört, dass die von unseren Städten und Gemeinden zu zahlende Kreisumlage seit 2013 nicht einmal mehr die vom Kreis zu zahlenden Aufwendungen für Sozialleistungen inklusive Landschaftsumlage deckt“, kritisiert Petrauschke.

Städtetag, Landkreistag sowie Städte- und Gemeindebund hatten ein Gutachten von Professor Dr. Klaus Lange von der Universität Gießen, dem früheren Präsidenten des hessischen Staatsgerichtshofs, in Auftrag gegeben. Der Experte kam darin zu einem eindeutigen Schluss: „Die Kommunen haben aufgrund Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz gegen das Bundesland, zu dem sie gehören, einen Anspruch auf finanzielle Mindestausstattung. Diese muss es den Kommunen erlauben, nicht nur ihre Pflichtaufgaben, sondern darüber hinaus freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben wahrzunehmen.“ Die gebotene finanzielle Mindestausstattung könne nicht durch den Hinweis, dass auch die Haushaltslage des Landes schwierig sei, eingeschränkt werden, so Lange.

Vor dem Hintergrund dieses Gutachtens dürfe die Finanzierung der kommunalen Ebene also nicht länger den Unwägbarkeiten des NRW-Etats ausgeliefert sein, sondern müsse auf eine verlässliche Grundlage gestellt werden, erklärt Petrauschke. „Die gute Entwicklung der Steuereinnahmen wird bei uns mehr als aufgezehrt von den ständig steigenden Aufwendungen in den sozialen Sicherungssystemen und die generelle Kostenentwicklung vieler Aufgabenbereiche“, begründet der Landrat seine Forderung. Er rechnet in diesem Jahr mit dramatischen Mehrausgaben im Sozialbereich (plus 15 Millionen Euro), Mindereinnahmen bei den Landeszuweisungen (minus 9,3 Millionen Euro) und warnt vor einem Kollaps der öffentlichen Haushalte auch im Rhein-Kreis Neuss. Lagen die Sozialaufwendungen inklusive Landschaftsumlage im Jahr 2001 noch bei rund 125 Millionen Euro, so sollen diese im aktuellen Etatentwurf des Rhein-Kreises Neuss in diesem und im nächsten Jahr auf ein Rekordniveau von über 275 beziehungsweise 281 Millionen Euro steigen. Damit entfallen über 60 Prozent des Haushaltsvolumens auf Sozialleistungen.

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Petrauschke erneuerte auch seine Kritik am Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes des Landes, der den bevölkerungsreichen kreisangehörigen Raum weiter massiv gegenüber den kreisfreien Großstädten benachteilige.

„Viele Millionen Euro werden uns und unseren kreisangehörigen Kommunen durch eine ungerechte Umverteilungspolitik des Landes vorenthalten“, betont der Landrat. Gerade angesichts der neuen Herausforderung, die tausendfach in den Rhein-Kreis Neuss gekommenen Flüchtlinge zu integrieren, pocht Petrauschke auf eine bessere finanzielle Ausstattung.

(Report Anzeigenblatt)