Recht und Gesetz: Leben - Live - überall und für jedermann

Recht und Gesetz : Leben - Live - überall und für jedermann

Das so genannte Livestreaming ist vor allem bei Jugendlichen zu einem Massentrend geworden. So bieten immer mehr Internetplattformen die Möglichkeit, Filme weltweit in Echtzeit für jedermann zugänglich zu machen.

Wer allerdings sich und vor allem andere beispielsweise mit einem Smartphone filmt geht auch rechtliche Risiken ein.


So ist das Livestreaming eines Konzerts nur mit Einwilligung des Veranstalters zulässig, da anderenfalls urheberrechtliche Konsequenzen drohen.
Aber auch das Filmen anderer Personen — sei es auch zufällig oder nebensächlich — verletzt Rechte; nämlich die Persönlichkeitsrechte eben dieser anderen Person. Werden z.B. Bilder oder Videos der Party im Internet gepostet, sollten die weiteren sichtbaren Personen um deren Zustimmung gebeten worden sein. Wer sich durch solche Aufnahmen geschädigt fühlt, kann den Urheber verklagen.


Es gilt also, Problembewusstsein zu schaffen für eine mittlerweile alltäglich gewordene Lebenssituation, die gegebenenfalls nicht bei jedermann Zustimmung findet.
Keine Frage — den Siegeszug des Livestreamings wird diese rechtliche Problematik mit Sicherheit nicht stoppen, doch in Zukunft werden sich wohl auch die Gerichte mit diesem Trend zu beschäftigen haben.