Lebenslange Haft für Stiefvater

Lebenslange Haft für Stiefvater

Der Prozess um den Tod des kleinen Luca ist zu Ende. Martin S. muss lebenslang ins Gefängnis, Mutter Amanda Z. für zwei Jahre und acht Monate.

Martin S. (27) muss lebenslänglich ins Gefängnis. Die 7. Große Strafkammer des Landgerichts Mönchengladbach verurteilte ihn wegen Totschlags, Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung am kleinen Luca. Mutter Amanda Z. (24) muss ebenfalls ins Gefängnis. Sie erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen.

Der fünfjährige Junge aus Dülken war Ende Oktober vergangenen Jahres gestorben. Mutter und Lebensgefährte Martin S. hatten ihn angeblich an einem Sonntagmorgen leblos in seinem Bett gefunden. Er kam noch ins Krankenhaus, konnte aber nicht gerettet werden. Die Ermittlungen brachten ein Bild zutage, in dem schon lange vorher Misshandlungen eine Rolle spielten. Zwei dieser Taten waren auch Bestandteil der Anklage – ein angeblicher Sturz über einen Hund im Januar 2016 und Verbrennungen durch ein Feuerzeug im April desselben Jahres.

„Was in der Nacht jetzt passiert ist, haben wir nicht vollständig ermitteln können“, sagte der Vorsitzende Richter Lothar Beckers in seiner Urteilsbegründung. „Dafür haben wir auf die Ergebnisse der Rechtsmedizin zurückgreifen müssen.“ Am Ende sei Luca erwürgt worden. Als Täter kämen nur zwei Personen in Betracht – Mutter und Lebensgefährte. Während er das ausführt, sitzt Martin S. auf der Anklagebank und schüttelt immer wieder den Kopf.

Alle Indizien wiesen auf ihn als Täter hin, sagt der Richter. Amanda Z. sei „eine schlechte Mutter“ gewesen, habe „in allen Belangen versagt“. Sie habe ihre eigenen Interessen über die des Kindes gestellt und selbstsüchtig gehandelt. „Und das Schlimmste. Sie hat ihn allein gelassen“, sagt Beckers. Denn Luca habe nach den beiden angeklagten Misshandlungen auf Nachfrage gesagt, „das hat der Martin gemacht“. Sie habe den Angeklagten und den Kindsvater gegeneinander ausgespielt, um eigene Vorteile zu bekommen. „Aber ihn brutal und mit direktem Vorsatz zu töten, dafür hatte Amanda Z. kein Motiv“, erklärt er. „Für ihr bequemes Leben musste Luca nicht beseitigt werden.“

Martin S. dagegen habe ein Motiv. Ob nun die sadistischen Motive, die der psychologische Gutachter angeführt hatte, zum Tragen kämen, sei offen, so Beckers. Aber auf jeden Fall sei Wut und Verärgerung da gewesen. Luca habe ihn beschuldigt, es drohten Verfahren, das Familiengericht, die kleine Familie, auf die S. so stolz gewesen sei, sei dabei gewesen, zu zerbrechen. Und Luca sei außerdem das Bindeglied zu seinem Vater gewesen, dazu, dass er immer wieder Raum im Leben von Amanda Z. fand.

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Dass die beiden Misshandlungen im Januar und April so stattgefunden hätten wie angeklagt, daran habe das Gericht keinen Zweifel. Vor allem im zweiten Fall, nachdem Luca einmal erlebt hatte, dass ihm niemand glaubte und das Leben so weiterging wie vorher, sei die Beschuldigung besonders glaubhaft. „Denn er hat den Angeklagten S. in Kenntnis dessen, dass das nur Ärger bringen kann, wieder belastet“, sagt der Richter. Weitere Indizien seien sein Verhalten am Morgen des Todes, beim Telefonat mit der Feuerwehr, in den Gesprächen mit Notärztin und Sanitätern, später mit der Polizei. Außerdem habe er schon kurz nach Lucas Tod verbreitet, der Junge sei an seinem eigenen Erbrochenen erstickt – ohne, dass ein Arzt das diagnostiziert habe.

Warum das Urteil nun eines wegen Totschlags und nicht wegen Mordes ist, führte das Gericht auch ausführlich aus. Ein klares Mordmerkmal lasse sich nicht beweisen. Für Grausamkeit sei es erforderlich, dass der Täter von Anfang an geplant habe, Luca zu töten und ihn dabei zu quälen. Auch die Verdeckung einer anderen Straftat lasse sich nicht hinreichend darstellen. Für Heimtücke müsse Luca arg- und wehrlos gewesen sein. Wehrlos sei er bestimmt gewesen, aber arglos eben nicht, denn er habe gewusst, dass ihm von dem Angeklagten Ungemach drohe. Denkbar sei es, dass zunächst nur die Absicht einer Körperverletzung bestanden habe und erst am Ende die Tötungsabsicht hinzukam. Gleichwohl sei die lebenslange Freiheitsstrafe auch in diesem Fall möglich, da die Tat in ihrem Unrechts- und Schulgehalt einem Mord gleichkomme.

Martin S.’ Verteidiger Hendrik Rente kündigte nach dem Urteil an, in Revision gehen zu wollen. Auch Amanda Z.s Verteidiger Felix Menke zeigte sich „unzufrieden mit dem Urteil“. Er hatte eine Bewährungsstrafe gefordert. Man prüfe jetzt, ob man in Revision gehe. Martin S. bleibt weiterhin in Haft, Amanda Z. konnte den Gerichtssaal frei verlassen.

(StadtSpiegel)