1. Meerbusch

Lockerungen in Meerbusch, 7-Tage-Inzidenz stabil

Lockerungen in Meerbusch : „Corona-Notbremse“ wird aufgehoben

7-Tage-Inzidenz im Rhein-Kreis Neuss stabil unter 100: Ab Pfingstmontag Lockerungen auch in Meerbusch.

Aufatmen auch in Meerbusch: Seit dem 16. Mai liegt die 7-Tage-Inzidenz im Rhein-Kreis Neuss laut RKI unter dem Schwellenwert von 100. Damit wird die Corona-Bundesnotbremse ab Montag, 24. Mai, 0.00 Uhr, auch bei uns aufgehoben. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, mit der einige Lockerungen in Kraft treten. So entfällt zum Beispiel die nächtliche Ausgangssperre. „Wir haben Anlass zu vorsichtigem Optimismus“, so Bürgermeister Christian Bommers. „Wir können einen vorsichtigen Schritt zu etwas mehr Normalität in unserem Alltagsleben tun.“

„Es gibt eine gewisse Entspannung, aber keine Entwarnung“, ergänzt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Nicht unbedingt notwendige Kontakte meiden, Abstand halten, Maske tragen, viel testen und viele Bürgerinnen und Bürger impfen – dies sei weiterhin das Gebot, um auf einem guten Weg zu bleiben. „Wir haben es selbst in der Hand“, ruft Petrauschke auf, dass alle gemeinsam an einem Strang ziehen.

Anstelle der Regeln des Bundes-Infektionsschutzgesetzes gelten im Rhein-Kreis Neuss ab Pfingstmontag wieder die Maßnahmen der Corona-Schutzverordnung NRW. Das bedeutet: Die Ausgangsbeschränkung ist aufgehoben; Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum gibt es aber weiterhin: Möglich sind Treffen von einem Hausstand plus einer Person oder bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten. Kinder unter 14 zählen nicht. Vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt; Stadtverwaltung: Die Bürgerbüros in Büderich und Lank-Latum arbeiten zunächst die bereits reservierten Termine ab, die sich zwischenzeitlich angestaut haben, um dann schnellstmöglich wieder in den Normalbetrieb einzusteigen. Terminreservierung wird danach nicht mehr erforderlich sein. Es gelten in den Bürgerbüros aber nach wie vor die bekannten Hygienebestimmungen wie Maskenpflicht und Abstandsgebot. Das Bürgerbüro in Osterath bleibt wegen der beengten räumlichen Verhältnisse im Wartebereich noch bis auf weiteres geschlossen. Die übrigen Verwaltungsdienststellen lassen ihre Pandemiepläne auslaufen und öffnen wieder ab Montag, 7. Juni, für den Publikumsverkehr. Terminvereinbarungen sind dann auch hier nicht mehr zwingend nötig, Maskenpflicht und Abstandsregelung bleiben erhalten; Stadtbibliothek: Die Stadtbibliothek am Dr.-Franz-Schütz-Platz in Büderich öffnet ab Dienstag, 25. Mai, wieder von 14 bis 18 Uhr. Die Öffnungszeiten im Überblick: dienstags bis freitags 14 bis 18 Uhr, samstags 10 bis 13 Uhr. Nach wie vor gelten die einschlägigen Hygienebestimmungen, Einlasskontrollen werden fortgesetzt, die bisher übliche Testpflicht entfällt. Die Stadtteilbibliotheken in Lank und Osterath bleiben noch geschlossen; „Das Meerbad“: Mehr als sechs Monate war das städtische Meerbad in Büderich wegen der Corona-Pandemie geschlossen - ab dem 25. Mai wird der Badebetrieb langsam wieder aufgenommen. Allerdings gilt die Öffnung vorerst nur für die mit dem „Meerbad“ kooperierenden Schwimmschulen für Kinder. Nach der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung dürfen zunächst aber nur Schwimmgruppen mit maximal fünf Kindern gleichzeitig ins Bad; Forum Wasserturm und Teloy-Mühle: Auch hier sind die Platzverhältnisse insbesondere in den Eingangsbereichen beengt. Kulturveranstaltungen wird es deshalb in beiden Häusern erst wieder nach den Sommerferien geben; Einzelhandel: Alle Geschäfte dürfen öffnen. Geschäfte, die nicht zur Grundversorgung zählen, dürfen eine begrenzte Anzahl an Kunden mit negativem Schnelltest, ohne Terminbuchung, einlassen; Gastronomie: Der Betrieb von Außengastronomie ist mit negativem Testergebnis zulässig; Sport: Kontaktloser Sport im Freien ist mit bis zu 20 Personen erlaubt. Kontaktsport im Freien in Gruppen ist analog zur Kontaktbeschränkung erlaubt. Auch hierbei gilt: Vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt. Freibäder dürfen zur Sportausübung mit negativem Testergebnis besucht werden (Liegewiesen z.B. bleiben geschossen); Freizeit: Kleinere Außeneinrichtungen wie Minigolfanlagen und Kletterparks dürfen öffnen; Kultur: Museen, Ausstellungen und Ähnliches können mit vorheriger Terminbuchung besucht werden; Beherbergung: Private Übernachtungen in Ferienwohnungen, auf Campingplätzen und in Hotels sind mit negativem Testergebnis zulässig; Körpernahe Dienstleistungen sind unter strengen Auflagen wieder ohne Schnelltest erlaubt. Körpernahe Dienstleistungen, bei denen nicht oder nicht dauerhaft ein Mund-Nasenschutz getragen werden kann (Gesichtsbehandlungen), sind nur mit negativem Testergebnis zulässig; Unverändert gilt die Maskenpflicht z.B. in Geschäften, ÖPNV und Fußgängerzonen. Kindergärten verbleiben im eingeschränkten Regelbetrieb. Schulen verbleiben im Wechselunterricht mit zwei Testungen pro Woche; Geschäfte der Grundversorgung bleiben ohne Testvorlage oder Terminbuchung mit eingeschränkter Besucherzahl geöffnet. Dazu zählen der Lebensmitteleinzelhandel, Getränkemärkte, Kioske, Wochenmärkte für Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs, Apotheken, Reformhäusern, Sanitätshäusern, Babyfachmärkte und Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen, Zeitungsverkaufsstellen, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Blumengeschäfte, Großhandel sowie die Abgabe von Lebensmitteln durch soziale Einrichtungen; Allgemein gilt: Genesene, Geimpft-Genesene und Geimpfte sind nach vollständiger Immunisierung den negativ getesteten Personen in allen Bereichen gleichgestellt.