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In Meerbusch gibt es zwei zusätliche Impfangebote.

Kreis und Kommunen rufen zur Impf-Offensive : Zusätzliche Impfangebote

Auffrischungsimpfungen sind derzeit stark nachgefragt. Deshalb hat der Rhein-Kreis Neuss jetzt gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen den sogenannten „Booster-Sonntag“ ins Leben gerufen. In allen acht Kreiskommunen wird ab sofort jeden Sonntag von 10 bis 17 Uhr geimpft.

Auch in Meerbusch nimmt die Impf-Offensive Fahrt auf: Zusätzlich zum Sitzungssaal im Verwaltungsgebäude am Dr.-Franz-Schütz-Platz – hier wird ab sofort jeden Sonntag von 10 bis 17 Uhr geimpft – gibt es seit Freitag, 19. November, auch im Evangelischen Gemeindezentrum an der Dietrich-Bonhoeffer-Straße 9 (Bethlehem-Kirche) in Büderich jeden Freitag von 10 bis 15 Uhr ein umfassendes Impfangebot mit Impfstoffen der Hersteller BioNTech und Johnson & Johnson. Möglich sind sowohl Auffrischungsimpfungen als auch Erst- und Zweitimpfungen. Eine vorherige Anmeldung ist in beiden Impfstellen nicht erforderlich.

„Ich bin sehr froh, dass wir nun auch bei uns in Meerbusch ein zusätzliches offenes Impfangebot machen können“, so Bürgermeister Christian Bommers. „Insbesondere bei den Auffrischungsimpfungen brauchen wir jetzt dringend mehr Tempo.“

Impfberechtigt sind alle Einwohner Nordrhein-Westfalens ab zwölf Jahren. Der Impfstoff von Johnson & Johnson, bei dem für eine vollständige Immunisierung eine einmalige Impfung ausreicht, ist ab 18 Jahren zugelassen. Es ist auch möglich, eine Zweitimpfung mit BioNTech zu erhalten, zum Beispiel nach einer Erst-Impfung mit AstraZeneca. Eine einmalige Impfung von Genesenen nach Covid-19-Infektion ist ebenfalls möglich. Darüber hinaus können alle Personen eine dritte Impfung mit dem Vakzin von BioNTech erhalten, deren letzte Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Wer vor mindestens vier Wochen mit Johnson & Johnson geimpft worden ist, kann ebenfalls eine Auffrischungsimpfung mit BionTech erhalten. Möglich ist es auch, eine Zweitimpfung mit BioNTech zu bekommen – zum Beispiel nach einer Erst-Impfung mit AstraZeneca. Eine einmalige Impfung von Genesenen nach Covid-19-Infektion ist ebenfalls möglich.

Impfwillige müssen zur Impfung ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – insbesondere bei Booster-Impfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig.

Eine ständig aktualisierte Übersicht aller Impfangebote sowie die Aufklärungs-, Anamnese- und Einwilligungsbögen gibt es unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung