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Rhein-Kreis Neuss bietet digitalen Weg zum Gesundheitszeugnis an

Gesundheitszeugnis : Schulung per App

Das Digitallabor der Kreisverwaltung hat eine App für die „behördliche belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz“ entwickelt. Besser bekannt ist diese Schulung unter dem Namen Gesundheitszeugnis.

Wer beruflich oder ehrenamtlich Lebensmittel zubereitet oder auch verkauft, benötigt vor Beginn seiner Tätigkeit eine behördliche Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Diese Belehrung kann man nun rund um die Uhr von zuhause oder von unterwegs aus absolvieren. Möglich macht dies eine neue App, die im Digitallabor der Kreisverwaltung entstanden ist. Bisher war die umgangssprachlich als „Gesundheitszeugnis“ bekannte Schulung termin- beziehungsweise ortsgebunden.

Die digitale Dienstleistung mit Belehrungsvideo wird in sieben Sprachen angeboten. Die App kann von allen volljährigen Personen mit Wohnsitz im Rhein-Kreis Neuss genutzt werden und ist für Apple- und Android-Endgeräte unter dem Suchbegriff „IfSG-Belehrung“ in den Stores kostenlos erhältlich.

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke freut sich: „Der Rhein-Kreis ist schon jetzt Vorreiter bei vielen mobilen Diensten. Mit der neuen App bieten wir nun noch mehr Service für jährlich rund 7 000 Kunden unseres Gesundheitsamtes.“ IT-Dezernent Harald Vieten ist überzeugt, dass die neue digitale Form der Infektionsschutzbelehrung in Deutschland Vorbild für die Gesundheitsämter sein kann, weil sie Bürger und Verwaltung gleichermaßen entlastet.

Weiterhin angeboten werden die Belehrungen des Technologiezentrums Glehn (TZG). Während für die bisherigen Schulungen 25 Euro Gebühr anfallen, kostet die die digitale Belehrung per App 20 Euro. Ehrenamtlich Tätige erhalten zudem deutlich günstigere Sonderkonditionens.

Die Idee zu einer digitalen, bürgerfreundlichen Lösung stammt vom ehemaligen Leiter des Gesundheitsamtes Dr. Michael Dörr. Rund zwei Jahre dauerte die Entwicklung der App. Der gesamte Belehrungsprozess vom Identitätsnachweis bis zur elektronischen Bezahlung erfolgt digital. Wer die Belehrung absolviert hat, erhält die Bescheinigung, sobald er die Gebühr im angebotenen E-Payment-Verfahren online beglichen hat.