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: Amprion beantragt Genehmigung für Konverter

: Amprion beantragt Genehmigung für Konverter

Das schlägt ein wie ein Blitz: Der Netzbetreiber Amprion möchte den Bau des umstrittenen Stromkonverters in Osterath nun – zur Überraschung aller Beteiligten – über ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) ermöglichen.

Einen entsprechenden Antrag auf „immissionsrechtliche Genehmigung“ hat das Unternehmen am heutigen Freitag gestellt. Dies teilten Amprion-Vertreter Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage heute in einem persönlichen Gespräch im Rathaus mit.

Anders als bisher ist damit der Rhein-Kreis Neuss zuständige Genehmigungsbehörde. Zudem konzentriert Amprion seine Konverterplanungen jetzt nur noch auf den so genannten „Vorzugsstandort“ Osterath, Alternativen werden nicht mehr verfolgt. Die genaue, von Amprion jetzt beantragte Baufläche wird begrenzt von den Wirtschaftswegen Siep, Greit und Alte Landwehr. Gegenüber der ursprünglichen Planung wurde der Abstand zu den nächsten Osterather Wohnhäusern nach Angaben von Amprion deutlich vergrößert. Er liege nun im Minimum zwischen 680 und 960 Metern. Den dafür nötigen Grund und Boden hat der Netzbetreiber bereits gekauft.

Die Genehmigung für den Konverterbau will Amprion in einem nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz möglichen „vereinfachten“ Verfahren erwirken – auch weil durch im Jahr 2023 die große Nord-Süd-Stromleitung ans Netz gehen soll und Zeitdruck besteht. Bei diesem Verfahren können Verfahrensschritte wie die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Erörterung von Einwendungen mit den Einwendern entfallen. Auch die Frist bis zur Bescheidung des Antrages wird von sieben auf drei Monate verkürzt, wobei grundsätzlich Verlängerungsoptionen bestehen.

„Dieses neue Vorgehen von Amprion ist für uns eine Überraschung“, so Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage. Das nun einzig und allein mit dem Standort Osterath weitergearbeitet werde, sei enttäuschend. „Das ist die Folge eines mehrjährigen Prozesses, in dem die Entscheidungsträger keinerlei Initiative ergriffen haben, einen geeigneteren Standort als Osterath realisierbar zu machen.“ Die Tatsache, dass nun der Rhein-Kreis Neuss und keine Bundesbehörde Genehmigungsbehörde sei, wecke allerdings auch Hoffnung. „Unabhängig davon, dass im vereinfachten Verfahren nun keine formelle Beteiligungsmöglichkeit mehr besteht, gehe ich davon aus, dass der Rhein-Kreis Neuss auch die Öffentlichkeit angemessen in seine Entscheidung einbeziehen wird“, so Mielke-Westerlage.

Jetzt werde die Verwaltung zunächst juristisch prüfen, ob die Voraussetzungen für ein vereinfachtes Verfahren in dieser Sache überhaupt erfüllt sind.