Schadstoffe „untragbar“ hoch

Die Stadt Meerbusch unterstreicht im Erörterungstermin ihr klares Nein zur Kapazitätserweiterung des Flughafens: Fachgutachter sollen jetzt Gefahren für menschliche Gesundheit und vernachlässigte Sicherheitsfragen untersuchen.

Die Stadt Meerbusch hat den Erweiterungsplänen des Flughafens Düsseldorf im Rahmen des Erörterungstermins der Bezirksregierung nochmals eine deutliche Absage erteilt. Damit entspricht sie auch dem einstimmigen Beschluss des Stadtrates. „Die Kritikpunkte aus unserer Stellungnahme konnten hier in keiner Weise ausgeräumt werden“, so Heinrich Westerlage, der die Stadt als Leiter des Service Recht im Rathaus bei der Erörterungsrunde auf dem Düsseldorfer Messegelände vertritt.

Der Antrag der Stadt an die Bezirksregierung, den der Jurist jetzt eingereicht hat, stützt sich vorrangig auf die nachgewiesenen schädlichen Auswirkungen des Flugverkehrs auf Mensch und Natur. Gesundheits- und Umweltschäden durch Lärm und Luftschadstoffe, das führten auch die Fachgutachter der Initiativen und Anrainerkommunen in ihren Statements eindrucksvoll aus, gehörten zu den Haupthinderungsgründen einer weiteren Erhöhung der Flugbewegungen auf bis zu 60 pro Stunde. Schon jetzt sei die Menge der Luftschadstoffe durch startende und landende Maschinen untragbar hoch. Die Folgen für die in Meerbusch lebenden Menschen, ihre Kinder und ihr Lebensumfeld seien im Verfahren aber bislang völlig unzureichend berücksichtigt worden. Deshalb müsse, bevor auch eine nur teilweise stattgebende Entscheidung gefällt werde, ein neues umfassendes Gutachten zu diesem Themenbereich eingeholt werden. „Der Auftragsinhalt des Gutachtens muss im Einvernehmen mit dem Landesamt für Natur- und Verbraucherschutz sowie der obersten Immissionsschutzbehörde festgelegt werden“, so Westerlage.

Auch die Vielzahl der sicherheitstechnischen Fragen, die eine Erhöhung der Flugbewegungen von 45 auf 60 pro Stunde aufwerfen würde, will die Stadt Meerbusch durch ein Gutachten neutral bewertet sehen. Dies gelte für Unfallrisiken im Luftraum ebenso wie für die Sicherheit auf dem Flughafen selbst. Auch diese Belange seien im bisherigen Verfahren vernachlässigt worden. Wenn die Gutachten vorliegen, so die Auffassung der Stadt, müsse der Antrag des Flughafens erneut öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange gehört werden.

Die Stadt Meerbusch argumentiert im Erörterungstermin auch mit dem „gemeindlichen Schutzauftrag“ und ihrer Verpflichtung gegenüber dem Wohl ihrer Einwohner und zukünftiger Generationen. Dieser Verpflichtung unterliege auch die Landesregierung. „Nach Artikel 6 der Landesverfassung hat jedes Kind ein Recht darauf, dass Staat und Gesellschaft sein körperliches, geistiges und seelisches Wohl schützen“, so Heinrich Westerlage. Dazu gehöre es auch, für gute, altersgerechte Lebensbedingungen zu sorgen. Fluglärm, Luftverschmutzung und gesundheitsgefährdende Schadstoffeinwirkung liefen dem zuwider.

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Westerlages Fazit zum Erörterungstermin fällt entsprechend unmissverständlich aus: „Es ist aus Sicht der Stadt Meerbusch unverantwortlich, jetzt ohne fachgutachterliche Betrachtung und Risikoanalyse über den Erweiterungsantrag des Flughafens zu entscheiden.“

(StadtSpiegel)