SEK-Einsatz wegen Zwangsräumung

Am Freitagmorgen kam es in Büderich zu einem Polizeieinsatz, nachdem offensichtlich ein Mieter den Mitarbeiter eines Schlüsseldienstes verletzt hatte.

Gegen 8.30 Uhr am vergangenen Freitag erhielt die Polizei Kenntnis darüber, dass eine Gerichtsvollzieherin am Morgen an der Nordstraße im Einsatz war und beabsichtigt hatte, mit einem Schüsseldienst, eine Wohnung zu öffnen. Vor Ort sollte die Zwangsräumung in einem Mehrfamilienhaus durchgeführt werden. Als der 61-jährige Mitarbeiter eines Schlüsseldienstes an einem Fenster arbeitete, wurde er unvermittelt aus der Wohnung heraus mit einer zunächst unbekannten Substanz attackiert. Daraufhin wurde die Polizei informiert, die den Bereich um das Mehrfamilienhaus absperrte (Nordstraße zwischen Wanheimerstraße und Gartenstraße sowie Hölderlinstraße). Trotz mehrfacher Aufforderungen der Polizei wurde die Wohnungstür nicht geöffnet. Es war nicht bekannt, wie viele und welche Personen sich in der Wohnung aufhielten. Aufgrund der unklaren Lage wurden gegen 12.30 Uhr Spezialeinheiten der Polizei eingesetzt, die die Wohnungstür aufbrachen und sich so Zugang zur Wohnung verschafften. Die anwesende Seniorin und ihr Sohn konnten durch die Polizisten überwältigt werden. Hierbei wurde niemand verletzt.

Aus welchen Gründen das Öffnen der Wohnungstür verweigert wurde, ist bislang unklar. Die Kriminalpolizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den Sohn eingeleitet. Nach derzeitigem Kenntnisstand war gegen den Mitarbeiter des Schlüsseldienstes ein Abwehrspray eingesetzt worden, das inzwischen in der Wohnung sichergestellt werden konnte. Durch den Angriff mit dem Spray hatte er leichte Verletzungen erlitten, die in einem Krankenhaus behandelt wurden. Die Ermittlungen der Polizei dauern an.

(StadtSpiegel)