: Flughafen will wachsen

Vom 4. Mai bis zum 26. Juni soll die Stadt Meerbusch in ihren Amtsräumen weitere Unterlagen öffentlich auslegen, mit denen der Flughafen Düsseldorf seinen Antrag zur Kapazitätserweiterung untermauern möchte. „Um eine effektive Beteiligung der Öffentlichkeit sicherzustellen, muss der Auslagetermin verschoben werden“, ist sich Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage sicher.

Die Stadt Meerbusch soll in ihren Amtsräumen weitere Unterlagen öffentlich auslegen, mit denen der Flughafen Düsseldorf seinen Antrag zur Kapazitätserweiterung untermauern möchte. Das ist zumindest der Wille der Bezirksregierung. Die Stadt Meerbusch hat für die Öffentlichkeitsbeteiligung wegen der aktuellen Corona-Gefahrenlage kein Verständnis und lehnt den Offenlegungstermin strikt ab. Ebenso denken auch die Bürgermeister der übrigen Flughafen-Anrainer-Kommunen und die Initiative „Bürger gegen Fluglärm“ um den Meerbuscher Christoph Lange.

Der Flughafen Düsseldorf hatte bereits 2015 beantragt, die Zahl der Flugbewegungen um 25 Prozent erhöhen zu dürfen. Daraufhin hatten über 40.000 Menschen Einspruch eingelegt. Im Februar 2017 hatten die Anrainer-Städte, Bürgerinitiativen und unabhängige Gutachter die gravierendsten Mängel des Antrags in einer sechstägigen Anhörung nachgewiesen. Der Flughafen benötigte danach erneut drei Jahre, um darauf zu antworten und neue Gutachten einzubringen, die jetzt offengelegt werden sollen – eine Tatsache, die eine Öffentlichkeitsbeteiligung in der jetzigen Situation noch unnötiger erscheinen lässt.

Das sieht auch Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage so: „Wie alle anderen Kommunen im Rhein-Kreis Neuss halten wir unsere Verwaltung derzeit vorschriftsgemäß geschlossen. Ausnahmen erfolgen nur nach persönlicher Absprache. Da passt eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit vielen zu erwartenden Interessenten einfach nicht ins Bild.“

Schon im März hatte sich die Meerbuscher Verwaltungschefin in der Angelegenheit kritisch an Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher gewandt und um Aufschub des Verfahrens „bis auf weiteres“ gebeten. „Wir selbst verzichten derzeit wegen Versammlungsverbot und Kontaktsperre auf sämtliche öffentliche Auslegungen in Planverfahren. Es gibt in der derzeitigen Krise überhaupt keine Veranlassung, in einem Verfahren, das bereits seit fünf Jahren läuft, plötzlich anders zu verfahren“, sagt Angelika Mielke-Westerlage. Selbst wenn das Versammlungsverbot nach dem 3. Mai aufgehoben würde, was nicht zu erwarten sei, würden die Menschen aus Angst vor einer Infektion nicht teilnehmen.

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In einem Schreiben an NRW-Verkehrsminister Wüst hat auch die im Verfahren beauftragte Berliner Anwaltskanzlei den Minister heute nochmals nachdrücklich dazu aufgefordert, die Auslegung der Pläne zu verschieben. Eine Auslegung ab 4. Mai verhindere eine effektive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und schließe weite Teile der interessierten Öffentlichkeit aus. Es werde den Menschen erheblich erschwert, sich mit den Unterlagen auseinanderzusetzen. Ein großer Teil der vom Fluglärm Betroffenen gehöre zudem altersbedingt zur Corona-Risikogruppe. So würde bereits die Angst vor einer Infektion viele Interessierte davon abhalten, die Unterlagen einzusehen und ihre Bedenken zu äußern – und zwar unabhängig von möglichen Schutzmaßnahmen. „Allein die Befürchtung, sich in eine potenziell ansteckungsgefährdende Situation zu begeben, wird viele Leute vom Gang zu den auslegenden Gemeinden abhalten“, heißt es in dem Schreiben an den Minister. Effektive Schutzmaßnahmen seien obendrein in einem „Massenverfahren“, an dem sich bei der letzten Öffentlichkeitsbeteiligung mehrere zehntausend Personen beteiligt haben, überhaupt nicht möglich. Die Hygienemaßnahmen, die für eine Öffentlichkeitsbeteiligung in der aktuellen Situation nötig seien würden das Beteiligungsverfahren erheblich einschränken. Diese Defizite könnte auch die Veröffentlichung der Unterlagen im Internet nicht aufwiegen.

Für Angelika Mielke-Westerlage ist die Situation deshalb eindeutig: „Um eine effektive Beteiligung der Öffentlichkeit sicherzustellen, muss der Auslagetermin verschoben werden.“