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Land NRW fördert soziale Infrastruktur in Meerbusch

206 000 Euro vom Land : Hilfe für Menschen in sozialer Not

Das Land Nordrhein-Westfalen will die soziale Infrastruktur sichern und die Kommunen in der Krise entlasten: Die Stadt Meerbusch erhält 206 200 Euro zur Unterstützung von Menschen in sozialen Notlagen.

Die Entlastungspakete des Bundes haben in den vergangenen Monaten vielfältige Entlastungen geschaffen, bei der Unterstützung der sozialen Infrastruktur bestand aber eine Lücke, die das Land NRW jetzt schließt.

Dazu erklärt Simon Rock, Landtagsabgeordneter aus dem Rhein-Kreis Neuss (Grüne): „Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat in unserem Land auch eine soziale Krise ausgelöst. Steigende Energie- und Lebensmittelkosten belasten von Armut betroffene Menschen besonders. Auch die vielfältige soziale Infrastruktur wie Beratungsstellen, Sozialkaufhäuser oder Wärme-/Kältebusse leidet unter den gestiegenen Kosten und damit verbundenen eingeschränkten Angeboten. Mit dem ,Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut‘ stellt das Land Nordrhein-Westfalen jetzt der Stadt Meerbusch 206 000 Euro zur Verfügung, um wichtige Beratungs- und Hilfsangebote in der Krise abzusichern. Die schwarz-grüne Landesregierung ermöglicht den Kommunen so auch, Einzelfallhilfen für Bürgerinnen und Bürger zu finanzieren.“

Mit den Stärkungspakt-Mitteln können Menschen zum Beispiel bei drohendem Wohnungsverlust oder Energiesperren unterstützt werden, sagt Rock. Nur ein starkes soziales Netz trage uns durch diese unsichere Zeit, das Land NRW leiste dazu einen wichtigen Beitrag. Die Kommunen können die finanziellen Mittel in eigener Zuständigkeit verwenden.

Hintergrund: Die Mittel des „Stärkungspakts NRW – gemeinsam gegen Armut“ werden über eine Billigkeitsrichtlinie an die Kommunen ausgezahlt und können ganz oder teilweise an die Einrichtungen weitergeleitet werden. Für das Land NRW stehen hierfür rund 150 Millionen Euro zur Verfügung. Besonders von Armut betroffene Kommunen werden unterstützt: Die Verteilung der Mittel orientiert sich an der absoluten Anzahl der Mindestsicherungsbeziehenden je Kommune.