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Bauprojekt in Nierst: Bürger äußern Kritik in offenem Brief

Bürger wenden sich an Politik und Verwaltung : Kritik an Bebauungsentwurf in Nierst

In Nierst soll das Gebiet zwischen der Stratumer Straße und dem Weg „Am Oberen Feld“ bebaut werden. Einige Bürgerinnen und Bürger zeigten sich jedoch unlängst alarmiert, da der Entwurf des Investors von den Angaben im Stadtentwicklungskonzept abweicht. Silke M. Röttger und Dr. Stefan Heine wendeten sich daher nun in einem offenen Brief an Verwaltung und Politik in Meerbusch.

In dem Brief drücken Röttger und Heine ihre Bedenken zum Bauvorhaben in Nierst aus und bitten die Entscheidungsträger um Stellungnahme und Berücksichtigung der Einwände in den weiteren Planungen.

Doch worum geht es überhaupt? Hinsichtlich der Bebauung des Gebietes zwischen Stratumer Straße und dem Weg „Am Oberen Feld“ ist im Stadtentwicklungskonzept 2030 vorgesehen, an dieser Stelle 40 Wohneinheiten – genauer: 32 Einfamilienhäuser und acht Wohnungen –  zu errichten. Allerdings hat der Investor im Ausschuss für Planung und Liegenschaften am 7. April einen Entwurf mit 40 Doppelhaushälften und zwei Mehrfamilienhäusern vorgestellt – das sind acht Doppelhaushälften bzw. Einfamilienhäuser mehr als im Stadtentwicklungskonzept. Auf die Frage, wie es zu dieser Erhöhung kommt, hätten die Verfasser des Briefs gerne Antworten von Politik und Verwaltung. Ihre Kritik an dem Entwurf zielt vor allem darauf ab, dass im Falle von dessen Umsetzung „zahlreiche wertvolle Baumstrukturen für die Doppelhaushälften gefällt werden“ müssten.

„Viele Nierster sind besorgt darüber, dass die Planung zu wenig Rücksicht auf die Natur nimmt. Nach Baumsatzung müssten mindestens sechs geschützte Bäume nach diesem Entwurf den Doppelhaushälften weichen“, heißt es hierzu in dem Schreiben von Silke Röttger und Dr. Stefan Heine. Betroffen seien mächtige Linden, Akazien, Ahornbäume und Kastanien sowie weitere Obstbäume. Zudem verschwinde mit dieser Planung wertvoller Lebensraum für Singvögel, Eichhörnchen, Spechte und Fledermäuse, der sich über Jahrzehnte entwickelt habe.

Auch einen Verstoß gegen die Meerbuscher Baumschutzsatzung sehen Röttger und Heine in dem Entwurf. So legt deren neunter Paragraf fest: „Wird für ein Grundstück im Geltungsbereich dieser Satzung eine Baugenehmigung beantragt, so sind im Lageplan die auf dem Baugrundstück und, soweit möglich, den Nachbargrundstücken vorhandenen Bäume im Sinne des §3, ihr Standort, die Art, der Stammumfang und der Kronendurchmesser einzutragen. Dies gilt auch für Bauvoranfragen. Die Darstellung der Bäume kann in diesem Fall maßstabsgerecht auf einer Abzeichnung der Flurkarte erfolgen. Dabei ist bei der Planung der Baumbestand mit einzubeziehen, um das Fällen von Bäumen auf ein Minimum zu beschränken.“

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Der Vorwurf an den Investor lautet nun, dieser habe zum Beispiel am Kulenweg lediglich zwei Bäume eingezeichnet, was nicht dem Ist-Zustand entspreche: „An dieser Stelle stehen vier gesunde Bäume: eine Linde, eine Kastanie, eine Akazie und ein Ahorn – geschützt nach Baumschutzsatzung“, so die Verfasser des Briefs. Ihr Vorschlag: „Um die Bäume und lang gewachsenen wertvollen Lebensraum zu retten, könnte auch entsprechend ein ,Standorttausch der in Rede stehenden Doppelhaushälften mit Freiflächen‘ in Erwägung gezogen werden. Der Entwurf sieht noch Freiflächen in der Mitte und im Süden des Gebietes vor. Gerade wenn ein derartig großes Gebiet erschlossen wird, könnte man doch die Planung an die Gegebenheiten anpassen und diese wertvollen Lebensräume an anderer Stelle erhalten.“

Röttger und Heine bitten Verwaltung und Politik, über die Parteigrenzen hinweg dahingehend Einfluss zu nehmen, dass Biotope erhalten bleiben. Außerdem dürfe dem Vorentwurf in seiner gegenwärtigen Form nicht zugestimmt werden: „Wenn die Politik am 2. Juni (nächste Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften, Anm. d. Red.) dem Vorentwurf zustimmt, ist die Grobplanung quasi gesetzt. Leider ist es dann zu spät, wie man aus zahlreichen anderen Bauvorhaben lernen muss. Wenn dann die Öffentlichkeit einbezogen wird, kann man daran schwer noch etwas ändern. Dies wäre dann eine ,pro forma-­quasi-Öffentlichkeitsbeteiligung‘. Um dem Bürger seine Beteiligungsrechte zu ermöglichen, sollte hier vor den nächsten Entscheidungen Transparenz geschaffen werden.“ Auch von den Meerbuscher Ortsgruppen des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erhoffen sich die Verfasser des offenen Briefes Unterstützung und eine zeitnahe Stellungnahme.

Eine Stellungnahme der Stadt Meerbusch zur Kritik am Bauprojekt in Nierst lag bis zum Redaktionsschluss leider nicht vor. Eine entsprechende Anfrage hatte der Extra-Tipp vergangene Woche gestellt.