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: Lebenslange Haft für Meerbuscher Mörder

: Lebenslange Haft für Meerbuscher Mörder

In Neuss erschoss Patrick H. seine Ex-Freundin in einem Blumenladen: Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Düsseldorf hat jetzt eine lebenslange Freiheitsstrafe gegen den Meerbuscher Mörder verhängt – und die Schwere der Schuld festgestellt.

Der Meerbuscher, der im April seine damals 28-jährige Ex-Freundin in einem Neusser Blumenladen erschossen hat, ist am Landgericht Düsseldorf zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. „Mit Urteil vom 4. Dezember hat die 1. große Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf den 32 Jahre alten Angeklagten Patrick H. wegen Mordes in Tateinheit mit Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz sowie wegen versuchter besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt“, sagt Dr. Elisabeth Stöve, Vorsitzende Richterin und Sprecherin des Landgerichts.

Zudem erkannte das Gericht die besondere Schwere der Schuld an. „Damit kann die lebenslange Freiheitsstrafe nicht vor Ablauf von 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.“

Aufgrund des Ergebnisses der an acht Tagen durchgeführten Hauptverhandlung kam das Gericht zur der Überzeugung, „dass der Angeklagte am Nachmittag des 1. Januar 2019 versucht hat, seine frühere 28 Jahre alte Freundin in seiner Wohnung in Meerbusch zu vergewaltigen“. Mehrere Monate später, am 26. April 2019, lauerte der Angeklagte ihr dann in Neuss mit einem geladenen Revolver auf. „Als die junge Frau vor ihm fliehen wollte, verfolgte er sie bis in einen Blumenladen, wo er sie durch vier Schüsse in den Kopf tötete.“ Im Anschluss sandte der Angeklagte der Mutter der jungen Frau, die er für die Trennung verantwortlich machte, eine Textnachricht. Darin hieß es, „dass sie nun sehe, wie es sei, einen geliebten Menschen für immer zu verlieren“, so Dr. Elisabeth Stöve. „Anschließend legte sich der Angeklagte auf die Gleise einer nahegelegenen Bahnstrecke, wo er von einem Güterzug erfasst und schwer verletzt wurde.“ Er überlebte, verlor dabei aber beide Beine.

Der Angeklagte stellte in der Hauptverhandlung beide ihm vorgeworfenen Taten in Abrede und behauptete, ihm unbekannte Männer, denen er Geld schuldete, hätten die junge Frau erschossen.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten aufgrund einer Vielzahl von Beweismitteln. „In der Urteilsbegründung erteilte der Vorsitzende Richter den Ausflüchten des Angeklagten eine klare Absage und führte aus, dass allein der Angeklagte die Verantwortung für seine Tat trage“, sagt Dr. Elisabeth Stöve.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.