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Lime bietet jetzt in Meerbusch E-Scooter und E-Bikes zum Verleih an.

Polizei und Stadt geben Tipps und Hinweise : E-Scooter-Angebot wächst

Nach der Firma Bird im April ist nun der nächste Verleih-Anbieter für E-Scooter in Meerbusch an den Start gegangen. Seit kurzem bedient das Unternehmen Lime das gesamte Stadtgebiet. Insgesamt 100 E-Scooter sowie 100 E-Bikes sollen verfügbar sein. Auch der Anbieter Tier wird voraussichtlich noch im Herbst sein Angebot in Meerbusch starten. Zum richtigen Umgang mit den Elektrorollern geben Stadt und Polizei Tipps und Hinweise.

Die Stadtverwaltung hatte im Vorfeld Flächen ausgewiesen, an denen die Rückgabe der Roller nicht möglich ist. So soll ein „Zuparken“ einzelner Bereiche mit den Rollern vermieden werden. Zu den Bereichen gehören der vordere, zur Dorfstraße gerichtete Teil des Dr.-Franz-Schütz-Platzes, Teile der Dorfstraße, Parks, Wirtschaftswege und Friedhöfe sowie der Rheindeich. Dort kann der Verleihvorgang nicht beendet werden.

Die Themen Mobilität und alternative Fortbewegungsmittel spielen in Meerbusch in Politik und Verwaltung seit Jahren eine große Rolle. Dazu beitragen können auch E-Scooter und Leih-E-Bikes, um beispielsweise schnell innerhalb eines Stadtteils von A nach B zu gelangen, ohne dafür das Auto nutzen zu müssen.

Ein E-Scooter soll aber nicht nur der Fortbewegung dienen, er hat auch zweifelsohne einen Spaßfaktor. Damit die Freude ungetrübt bleibt und nicht zu einem Unfall führt, macht die Polizei im Rhein-Kreis Neuss auf die geltenden Regeln für den E-Roller als Elektrokleinstfahrzeug im Straßenverkehr aufmerksam: So müssen vorhandene Radwege genutzt werden. Nur dort, wo baulich angelegte Radwege oder Radfahrstreifen fehlen, darf mit Elektrokleinstfahrzeugen die Fahrbahn oder außerorts der Seitenstreifen genutzt werden.

Gehwege sind Fußgängern vorbehalten und deshalb tabu, auch mit ausgeschaltetem Motor. Zu zweit auf dem Roller fahren ist nicht erlaubt – denn die Fahrzeuge eignen sich nicht zum Personentransport. Auch die Handynutzung ist selbstverständlich nicht zulässig und darüber hinaus äußerst gefährlich. Zudem gilt eine Altersbeschränkung: Man muss mindestens 14 Jahre alt sein. Manche Verleihfirmen verleihen aber auch erst ab einem höheren Alter. Es lohnt sich ein Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Außerdem muss betont werden: Alkohol und Drogen sind auch auf dem Roller tabu! Es gelten die gleichen Grenzwerte wie für Autofahrer und das aus gutem Grund. Eine beeinträchtigte Fahrtüchtigkeit führt schnell zu Unfällen, deren Folgen aufgrund der nicht vorhandenen Knautschzone schwerwiegend sein können.