Keine kleinen Elektrogeräte
Rhein-Kreis Neuss Das Kreisumweltamt weist darauf hin, dass das Schadstoffmobil des Rhein-Kreises Neuss seit dem 1. Januar 2017 keine kleinen Elektrogeräte mehr annimmt. Dazu gehören Rasierapparate ebenso wie Föne und Handys. Grund für diese Änderung ist, dass im Jahr 2016 erweiterte Rücknamepflichten für Vertreiber von Elektrogeräten eingeführt wurden. Vertreiber mit mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche müssen seitdem kleine Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen — auch dann, wenn kein neues Gerät gekauft wird.
Von Alexander Ruth