Keine kleinen Elektrogeräte

Das Kreisumweltamt weist darauf hin, dass das Schadstoffmobil des Rhein-Kreises Neuss seit dem 1. Januar 2017 keine kleinen Elektrogeräte mehr annimmt. Dazu gehören Rasierapparate ebenso wie Föne und Handys.

Grund für diese Änderung ist, dass im Jahr 2016 erweiterte Rücknamepflichten für Vertreiber von Elektrogeräten eingeführt wurden. Vertreiber mit mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche müssen seitdem kleine Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen – auch dann, wenn kein neues Gerät gekauft wird.

Bürger können defekte kleine Elektrogeräte nicht nur beim Händler abgeben, sondern auch an den beiden Kleinanlieferstellen des Kreises auf den Deponien in Neuss-Grefrath und in Grevenbroich-Neuenhausen.

Norbert Clever, Leiter des Amtes für Umweltschutz des Rhein-Kreises Neuss, weist darauf hin, dass die Rückgabe von kleinen Elektrogeräten am Schadstoffmobil außerdem die Gebühren in die Höhe treibt. Denn aus Sicherheitsgründen dürfen Elektrogeräte und Schadstoffe nicht gemeinsam transportiert werden. Deshalb mussten bei den Sammlungen durch das Schadstoffmobil bisher immer zwei Fahrzeuge unterwegs sein. Foto

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(StadtSpiegel)