Stadt muss nachbessern

Das Oberverwaltungsgericht fordert von der Stadt Meerbusch, den Bebauungsplan 281 nachzubessern. Der Bund für Natur und Umweltschutz sowie eine Anwohnerin hatten gegen den Bebauungsplan 281 geklagt.

Die Stadtverwaltung wird den Bebauungsplan 281 (Auf dem Kamp Kreisstraße K9n 2. Bauabschnitt) zwischen Strümp und der A57-Anschlussstelle Bovert weiterverfolgen und die jetzt vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster festgestellten Fehler bei der Offenlegung beseitigen. Hintergrund: Der Rat der Stadt hatte den B-Plan im Februar 2013 als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat anschließend im März 2013 in Kraft. Vier Monate später hat das Bundesverwaltungsgericht erstmals aus dem Baugesetzbuch die Forderung abgeleitet, Kommunen müssten im Verfahren bei der Offenlegung von Bebauungsplänen nicht nur die erstellten zahlreichen Gutachten – im Fall K9n zum Beispiel zu Artenschutz, Schadstoff- und Lärmbelastung – zur Einsicht für die Bürger auslegen.

Vielmehr müssten alle in vorhandenen Unterlagen behandelten Umweltinformationen nach Themenblöcken zusammengefasst und in der öffentlichen Bekanntmachung auch im Einzelnen zumindest schlagwortartig charakterisiert werden.

Ebendies geschah in Meerbusch – wie in zahlreichen anderen Gemeinden – noch nicht, weil es diese Rechtsprechung bei der öffentlichen Auslegung im Verfahren und beim Satzungsbeschluss des B-Plans noch nicht gab. „Das OVG hat den B-Plan nur deshalb für unwirksam erklärt“, betont der Leiter des städtischen Service Recht, Heinrich Westerlage. „Es geht lediglich um formale Belange.“ Das Gericht habe im Übrigen weder zum Trassenverlauf der K9n rechtserhebliche Bedenken geäußert, noch zur Ausweisung des Wohn- und des Mischgebietes im B-Plan. Abwägungsfehler seien auch bei den sonstigen Belangen im Rahmen der mehrstündigen Erörterung vom OVG im Ergebnis nicht festgestellt worden.

Das Aufstellungsverfahren für den B-Plan soll nun nach den neuen gesetzlichen Anforderungen wiederholt, die Gutachten vorher entsprechend aktualisiert werden. Ziel ist es, dass der Bebauungsplan Ende 2016 rechtskräftig wird.

(StadtSpiegel)