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: Stichwahl auch beiLandratswahl

: Stichwahl auch beiLandratswahl

Aufgrund des vorläufigen amtlichen Ergebnisses der Kommunalwahlen am 13. September kommt es am 27. September zu drei Stichwahlen im Rhein-Kreis Neuss: für die Bürgermeisterwahlen in Kaarst und Meerbusch und für die Landratswahl.

Bei der Landratswahl treten Amtsinhaber Hans-Jürgen Petrauschke (CDU) und Herausforderer Andreas Behncke (SPD) gegeneinander an.

Die Wähler werden über die Stichwahl nicht gesondert mit einer neuen Wahlbenachrichtigungskarte informiert. Die bereits zur Hauptwahl ausgegebenen Wahlbenachrichtigungskarten haben auch bei der Stichwahl ihre Gültigkeit. Wer seine Wahlbenachrichtigungskarte nicht mehr besitzt, kann sich im Wahllokal durch seinen Personalausweis legitimieren. Die Stimmabgabe erfolgt in demselben Wahllokal wie bei der Wahl am 13. September. Man kann aber auch jetzt schon nur mit Personalausweis in den Rathäusern wählen.

Wer sich bereits bei der Hauptwahl für eine Briefwahl entschieden hat, erhält den Stimmzettel für die Stichwahl automatisch zugesandt. Wer noch Briefwahl beantragen möchte, kann das in den örtlichen Wahlämtern tun oder auch online über die Internetseiten der Kommunen.

Die Wahllokale haben am Sonntag, 27. September, von 8 bis 18 Uhr geöffnet.