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: Stromkonverter: Kann der Bau abgewendet werden?

: Stromkonverter: Kann der Bau abgewendet werden?

Das Bundesverfassungsgericht leitet die Verfassungsbeschwerde der Stadt Meerbusch hinsichtlich des Stromkonverterbaus an die Bundes- und Landesbehörden zur Stellungnahme weiter.

Kann der Bau des umstrittenen Stromkonverters in Osterath möglicherweise doch noch abgewendet werden? Zumindest scheint das Großprojekt nun nicht mehr selbstverständlich. Der Grund: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat jetzt überraschend mitgeteilt, dass es die bereits im Juli 2013 eingereichte Verfassungsbeschwerde der Stadt Meerbusch gegen das „Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der deutschen Elektrizitätsnetze“ nun allen betroffenen Bundes- und Landesbehörden zugestellt habe. Bis Juli 2020 haben die Behörden und Gremien – darunter Bundestag, Bundesrat, Bundeskanzleramt und die Fachministerien von Bund und Land – Gelegenheit, zur Meerbuscher Verfassungsbeschwerde Stellung zu nehmen.

Was bedeutet das für das „Gesamtprojekt Stromkonverter“? „Die Festschreibung Osteraths als Netzverknüpfungspunkt im Bundesgesetz war für uns die Ursache allen Übels“, sagt Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage. Das bestehende Osterather Umspannwerk sei auf diese Weise zur wichtigen Schnittstelle auf der geplanten Nord-Süd-Stromautobahn gemacht worden und damit zugleich auch zum ’naheliegenden’ Standort für den geplanten Stromkonverter. Eine objektive Prüfung alternativer Standorte für den Konverter und anderer Stromtrassenverläufe sei damit passé gewesen. „Unsere Klage gegen das Gesetz, das massiv in unsere kommunale Planungshoheit eingreift, war deshalb zwingend.“

Die aktuelle Nachricht aus Karlsruhe wertet Mielke-Westerlage als gutes Signal: „Sie gibt uns einerseits Anlass zu vorsichtigem Optimismus, andererseits dürfen wir sie aber auch nicht überbewerten.“ Die Zustellung an die verschiedenen Bundes- und Landesorgane allein sage noch nichts darüber aus, ob die Meerbuscher Verfassungsbeschwerde zugelassen würde oder gar Erfolg haben könnte. „Dass sich nun aber fast alle Bundesorgane und alle Landesregierungen mit unserer Klage befassen werden und sich dazu äußern können, werte ich als starkes Indiz dafür, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Argumente zumindest ernst nimmt und die Beschwerde zulässt.“ Interessant findet die Bürgermeisterin auch den Zeitpunkt der gerichtlichen Mitteilung. Denn: Gerade laufen sowohl das Bundesfachplanungsverfahren für den Ultranet-Trassenkorridor als auch das von Amprion beantragte Konverter-Genehmigungsverfahren selbst. Gegen beide Vorhaben hat die Stadt Meerbusch in diesem Jahr ausführliche Stellungnahmen mit zahlreichen Einwendungen abgegeben. Die Antragsunterlagen der Firma Amprion zum Konverterbau werden derzeit vom Rhein-Kreis Neuss als zuständige Genehmigungsbehörde geprüft. Vor dem Hintergrund der neuen Nachricht aus Karlsruhe hat Angelika Mielke-Westerlage umgehend Landrat Hans-Jürgen Petrauschke angeschrieben und ihn gebeten, nun erst einmal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten.